ePa erntet Widerspruch
Von Susanne Knütter
Sehr groß ist das Interesse an der elektronischen Patientenakte (ePa) bislang nicht. Um nicht zu sagen: gering. Von den großen gesetzlichen Krankenkassen Techniker, AOK und Barmer haben erst 1,37 Millionen Versicherte ihre elektronische Patientenakte für sich freischalten lassen. Angelegt sind allein bei diesen drei Kassen 45 Millionen ePas. Diesen Mittwoch dürfte sich der Anteil der Versicherten, die mit dem Thema in Berührung kommen, auf einen Schlag deutlich erhöhen. Denn ab 1. Oktober müssen Arztpraxen die neuen elektronischen Akten verpflichtend verwenden. Nur für privat Versicherte gibt es diesen Automatismus nicht.
Beim Einlesen der Versichertenkarte in der Praxis erteilen Patienten nun generell ein Zugriffsrecht, standardmäßig für 90 Tage. Die Verbraucherzentralen (VZ) kritisieren, dass Versicherte bislang nicht im Detail steuern können, wer welche Informationen sieht. »Mit der Hausarztpraxis möchten Patienten die Informationen aus der Psychotherapie vielleicht teilen.« Mit dem Zahnarzt indes nicht unbedingt, erklärte Lucas Auer, Gesundheitsexperte im VZ-Bundesverband, kürzlich. Auch die Abrechnungsdaten der Krankenkassen könnten ungewollt Aufschluss über sensible Diagnosen geben.
Vernichtende Kritik kommt vom »Bündnis Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte«: Die ärztliche Schweigepflicht werde »faktisch abgeschafft«. Freiwilligkeit ist der Widerspruchslösung gewichen. Gleichzeitig seien die Sicherheitskriterien gesenkt, die Testphase nicht erfolgreich abgeschlossen worden. Die Telematikinfrastruktur belaste die medizinische Versorgung durch Zeitverluste, hohe Kosten und häufige Totalausfälle. Der Fokus liege nicht auf besserer Medizin, sondern auf Auswertung der Krankheitsdaten durch Pharmafirmen und KI-Training.
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