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Hessen: AfD ist »Verdachtsfall«

Kassel. Der Verfassungsschutz in Hessen darf den AfD-Landesverband als »Verdachtsfall« einstufen und beobachten. Das hat der Verwaltungsgerichtshof des Landes entschieden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor drei Jahren den Landesverband als »rechtsextremen Verdachtsfall« eingestuft. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die AfD beobachtet werden darf. Die Partei war daraufhin vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen. Strittig war auch, inwieweit die Einstufung öffentlichgemacht werden darf. Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte vor rund drei Wochen die lange Dauer des Verfahrens kritisiert. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.09.2025, Seite 4, Inland

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