-
16.09.2025
- → Ausland
Türkei: Gericht vertagt CHP-Entscheidung
Istanbul. Ein Istanbuler Gericht hat am Montag die Entscheidung über die Annulierung des 38. Parteitags der kemalistisch-sozialdemokratischen CHP von 2023 und die Absetzung ihres Parteivorsitzenden Özgür Özel auf den 24. Oktober vertagt. Geklagt hatten zwar mehrere CHP-Politiker aus dem Umfeld des damals abgewählten Langzeitvorsitzenden Kemal Kılıçdaroğlu.
Das Verfahren gilt aber – ebenso wie die Absetzung und Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters und nächsten CHP-Präsidentschaftskandidaten Ekrem İmamoğlu sowie weiterer Stadtoberhäupter unter Korruptionsvorwürfen – als Versuch der Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, die größte Oppositionspartei in die Knie zu zwingen.
»Die Vertagung des Verfahrens bedeutet, die Demokratie auszusetzen«, erklärte der CHP-Abgeordnete und Anwalt Mahmut Tanal am Montag gegenüber jW. Die Klagen müssten eigentlich abgewiesen werden, da laut Parteiengesetz nicht ein Zivilgericht, sondern das Wahlgericht und der Hohe Wahlausschuss für die Kontrolle von Parteitagen zuständig seien. »Ein gegenstandslos gewordenes Verfahren hinauszuzögern bedeutet, die Justiz der Politik dienstbar zu machen«, so Tanal. Durch die wiederholte Vertagung der Entscheidung wolle sich die regierende AKP eine Atempause verschaffen.
Die Gerichtsentscheidung sorgte für Erleichterung an türkischen Finanzmärkten. So stieg der Index der Istanbuler Börse um 4,23 Prozent, auch die türkische Lira legte zu. Finanzminister Mehmet Şimşek habe vor für die Türkei gefährlichen wirtschaftlichen Turbulenzen im Falle der Einsetzung eines Treuhänders an der CHP-Spitze gewarnt, war im politischen Ankara zu vernehmen. Am Sonntag hatten mehr als 50.000 Anhänger der Opposition in Ankara gegen den drohenden »Justizputsch« protestiert. (jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!