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Aus: Ausgabe vom 05.09.2025, Seite 7 / Ausland

EuGH räumt Missachtung höherer Instanzen ein

Luxemburg. Nationale Gerichte müssen dem EU-Gerichtshof (EuGH) zufolge Urteile höherer Gerichte ignorieren, sofern letztere juristische Mindeststandards nicht erfüllen und durch das Ignorieren EU-Recht gewahrt wird. Gerichte dürften dazu überprüfen, ob Richterinnen und Richter übergeordneter Gerichte ordnungsgemäß ernannt worden seien, urteilten die EU-Richter am Donnerstag. Die Kompetenzen des einzelnen nationalen Richters würden dadurch gestärkt, kommentierte Europarechtler Alexander Thiele das Urteil, das sich in vergleichbare Entscheidungen des EuGHs zur Unabhängigkeit der Justiz in Polen einreihe. (dpa/jW)

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