Zurück an die Erben
Bayern gibt Naziraubkunst an die rechtmäßigen Besitzer zurück. Vier Gemälde aus dem Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sollen restituiert werden, wie die Sammlungen der dpa mitteilten. Die Gemälde »Lot und seine Töchter« sowie »Abraham bewirtet die drei Engel« von Franz Sigrist dem Älteren sollen demnach an die Erben der ehemaligen Münchner Kunsthandlung Brüder Lion zurückgegeben werden, die 1936 unter den Nazis zwangsweise schließen musste. Die Nachfahren des verfolgten jüdischen Direktors der Commerz- und Disconto-Bank Hannover, Ernst Magnus, sollen das Bild »Hl. Anna Selbdritt« von einem Schüler von Lucas Cranach dem Älteren bekommen, das Magnus verkauft hatte, um die Flucht seiner Familie zu finanzieren. Auch »Am Wirtshaustisch« von Ernst Karl Georg Zimmermann wurde als Raubkunst identifiziert. Wer die rechtmäßigen Erben sind, ist nach Angaben der Staatsgemäldesammlungen aber noch nicht ganz klar. Die Restitutionsentscheidungen beruhen auf der Forschung des Referats für Provenienzforschung an der neu gegründeten Staatlichen Museumsagentur Bayern. Bayern stand wegen seiner Rückgabepolitik schon lange in der Kritik. Im Februar dieses Jahres waren dann Missstände in den Staatsgemäldesammlungen durch Presseberichte bekanntgeworden. Dabei ging es zunächst vor allem um den Umgang der Sammlung mit möglicher NS-Raubkunst – also Werken, die jüdischen Eigentümern im Hitlerfaschismus weggenommen oder unter Zwang abgepresst wurden. Die Prüfung solcher Verdachtsfälle wurde als intransparent und schleppend kritisiert, sogar von Vertuschung war die Rede. Anfang April musste der langjährige Generaldirektor Bernhard Maaz gehen, sein Nachfolger ist seitdem der Jurist Anton Biebl – allerdings nur vorübergehend. Der frühere Münchner Kulturreferent trat ein diffiziles Erbe an, auch weil er die staatlichen Museen zusätzlich als Change-Manager insgesamt voranbringen soll. (dpa/jW)
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