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Jesidische Familie: Gericht lehnt Klage ab
Potsdam. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat die Klage einer in den Irak abgeschobenen jesidischen Familie gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unbegründet abgewiesen. Das Gericht hob einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom März 2023 nur insoweit auf, als darin die Forderung nach Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes und des subsidiären Schutzes als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war, wie ein Sprecher am Dienstag sagte. Das Gericht sah aber weder eine »beachtliche individuelle Bedrohung« noch Anhaltspunkte für eine Gruppenverfolgung von Jesiden als gegeben an. Nach Einschätzung des BAMF hat die Familie damit keine Möglichkeit zur Rückkehr. »Das Gericht hat unseren ablehnenden Bescheid bestätigt«, sagte ein Sprecher. Die Familie mit vier minderjährigen Kindern war vor einer Woche abgeschoben worden. (dpa/jW)
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