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24.06.2025
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Vorfahrt für Spekulanten

Drohende Gesetzesnovelle könnte Verschleiß der Schieneninfrastruktur noch verschärfen. Wohnungsbau vor Verkehrswende

Von Ralf Wurzbacher
Gesetze kommen und gehen, manchmal ziemlich zügig. Im Fall des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) kann es der neuen Bundesregierung gar nicht schnell genug gehen. Erst Ende 2023 novelliert, soll das, was diese Novelle ausmacht, schon wieder annulliert werden. Im Kern besagt die in Paragraph 23 ormulierte Bestimmung, dass stillgelegte Gleisflächen nur dann einer alternativen Nutzung zugeführt werden können, wenn ein »überragendes öffentliches Interesse« daran besteh...

Artikel-Länge: 4246 Zeichen

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