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Aus: Ausgabe vom 25.05.2024, Seite 1 / Titel
Krieg gegen Gaza

Beistand für Rafah

Internationaler Gerichtshof fordert Ende israelischer Offensive auf Stadt in Gaza. Humanitäre Lage inzwischen »katastrophal«
Von Jakob Reimann
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Von höchster Stelle entschieden: Die Angriffe Israels auf Rafah müssen sofort aufhören (24.5.2024)

Israel muss seine Offensive in Rafah unverzüglich einstellen. Das urteilte der Internationale Gerichtshof (IGH) am Freitag auf eine Eingabe Südafrikas. Die israelische Regierung müsse jede Handlung einstellen, die den Menschen in Gaza »Lebensbedingungen auferlegen könnte, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen könnten«, erklärte der Vorsitzende Richter Nawaf Salam. In der Stadt im südlichen Gazastreifen harren noch immer Hunderttausende unter menschenunwürdigen Bedingungen aus, 800.000 Palästinenser sind seit Beginn der Offensive am 6. Mai erneut vertrieben worden.

Das Gericht habe »mit Bedauern festgestellt, dass sich die katastrophalen Lebensbedingungen der Menschen im Gazastreifen weiter verschlechtert haben«, so Salam. Die humanitäre Lage in Rafah sei inzwischen als »katastrophal« einzustufen. Auch von seiten der Norwegischen Flüchtlingshilfe (NRC) hieß es am Donnerstag: »Die Stadt Rafah besteht jetzt aus drei völlig unterschiedlichen Welten: Der Osten ist ein typisches Kriegsgebiet, die Mitte ist eine Geisterstadt und der Westen ist eine überfüllte Ansammlung von Menschen, die unter erbärmlichen Bedingungen leben«, berichtete Suze van Meegen, Leiterin der NRC in Gaza.

Das Gericht urteilte weiter, dass Israel den Grenzübergang zu Ägypten für humanitäre Hilfslieferungen in großem Umfang öffnen sowie den Zugang zum Gazastreifen für Ermittler und Untersuchungsmissionen gewährleisten müsse. Es ist unwahrscheinlich, dass sich die Rechtsregierung von Benjamin Netanjahu an das Urteil halten wird. Das höchste UN-Gericht hat keine Möglichkeit, es durchzusetzen. Die vierte Eingabe an den IGH seit Kriegsbeginn am 7. Oktober ist Teil von Südafrikas laufendem Verfahren, in dem Israel des »Genozids« in Gaza beschuldigt wird. Im ersten Eilantrag, der im Januar verhandelt wurde, ersuchte Pretoria, dass Israel den Krieg in Gaza unverzüglich einstellen müsse.

Dieser Forderung kam das höchste UN-Gericht zwar nicht nach, doch wies es die Netanjahu-Regierung zumindest an, dafür zu sorgen, dass seine Truppen keine völkermörderischen Handlungen gegen die Menschen in Gaza begehen. Zwar wurde danach der Transport von Hilfslieferungen in die Küstenenklave zum Teil ermöglicht, doch berichtete das Welternährungsprogramm (WFP) Mitte April, dass dort 1,1 Millionen Menschen unter »katastrophalem Hunger« litten. Das entspreche der »höchsten Hungerrate der Welt«. Mit der Eroberung des Grenzübergangs zu Ägypten kam die Einfuhr von Hilfslieferungen nahezu zum Erliegen. Aufgrund der »De-facto-Blockade für humanitäre Güter« warten nun 2.000 Trucks mit Hilfslieferungen auf der ägyptischen Seite der Grenze, meldete die NRC am Mittwoch. Gleichentags hieß es vom WFP, dass seit Beginn der Offensive weniger als 100 Hilfstrucks in den Süden gelangt seien, die geringste Menge seit Dezember.

Auch in den Städten Dschabalija und Beit Hanun im Norden verstärkte die israelische Armee ihre Angriffe. Armeesprecher Daniel Hagari teilte am Freitag mit, dass in Dschabalija die Leichen von drei Geiseln gefunden wurden. Sie seien bereits tot in den Gazastreifen verschleppt worden. Darunter befindet sich auch der Partner der Deutsch-Israelin Shani Louk, deren Leiche zusammen mit drei weiteren vor einer Woche gefunden worden war. Über 120 Geiseln befinden sich weiter in Gefangenschaft, wobei unklar ist, wie viele von ihnen noch am Leben sind.

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  • Leserbrief von Istvan Hidy aus Stuttgart (25. Mai 2024 um 18:35 Uhr)
    Gerichte können keine Kriege beenden, sondern höchstens Urteile sprechen, die eine autorisierte Macht vollziehen sollte. Doch schon die Drohung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Benjamin Netanjahu zu verhaften, hat Israel schockiert. Die Anklageschrift enthielt keine Anschuldigung des Völkermordes, da sich Ankläger Khan auf Verbrechen konzentriert, die leichter zu beweisen sind. Diese sind dennoch schwerwiegend, besonders für Israel, ein Land mit einer demokratisch gewählten Regierung und dem Bestreben, ein Teil der westlichen Welt zu bleiben. Der Chefankläger setzt den Strafgerichtshof unter Druck und schürt unrealistische Erwartungen an einen Waffenstillstand. Der IStGH kann jedoch keinen Krieg beenden, sondern nur im Nachhinein Recht und Unrecht feststellen, den Opfern Genugtuung verschaffen und Quellen für die historische Aufarbeitung schaffen. Die weiteren Militäreinsätze im Gazastreifen stellen juristisch gesehen eindeutig eine Bedrohung für das Leben der Zivilbevölkerung dar. Die humanitäre Situation sei desaströs, erklärten die Richter. Die Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs sind für alle UN-Mitglieder bindend. Allerdings hat das Gericht keine Möglichkeit, seine Beschlüsse praktisch durchzusetzen. Es ist fraglich, ob sich Israel daran halten wird. Mehrfach haben die Richter Israel dringend ermahnt, das Leid der palästinensischen Zivilbevölkerung in Gaza zu verringern. Hunderttausende Palästinenser, die vor den ersten Angriffswellen in Rafah im Süden Zuflucht gefunden hatten, wurden erneut vertrieben. Das Gericht hat dafür kein Verständnis, und das ist nachvollziehbar – auch wenn Tel Aviv die verständliche Angst bleibt, dass selbst ein kleiner Rest von Hamas-Terroristen Israel erneut gefährden könnte. Aber durch das große Leid in seiner Nachbarschaft schafft sich Israel keine sichere Umgebung.

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