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29.04.20221 Leserbrief
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Bundestag lehnt 8. Mai als gesetzlichen Gedenktag ab
Berlin. Der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Faschismus wird vorerst kein bundesweiter gesetzlicher Gedenktag. Der Bundestag hat am Donnerstag ohne Aussprache den entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke mit den Stimmen aus den Ampelfraktionen, der Union und der AfD abgelehnt. Die Linksfraktion verwies in ihrer Antragsbegründung darauf, dass der Tag des Endes des Zweiten Weltkrieges, der 8. Mai 1945, für Millionen Menschen ein Tag der Hoffnung und Zuversicht gewesen sei. Bis heute werde seine Bedeutung nicht allgemein anerkannt. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen und Schleswig-Holstein ist der 8. Mai offizieller Gedenktag. (jW)
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Reinhard Hopp aus Berlin 28. Apr. 2022 um 20:59 UhrIn gewisser Weise ist das eine Ironie der Geschichte, denn eine wirkliche, sprich: nachhaltige »Befreiung vom Faschismus« hat es nach 1945 zu keinem Zeitpunkt gegeben, saßen doch bereits im ersten Kabinett Adenauer schon wieder mehr Nazis als in der ersten Hitlerregierung von 1933. Und so steht die Ablehnung des 8. Mai als »Tag der Befreiung« ebenso in einer ungebrochenen Kontinuität wie die massive Unterstützung der ukrainischen Faschisten in »guter alter deutscher Tradition«.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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