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18.04.2017
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Japans Justiz gegen Vagina
Umgerechnet dreieinhalbtausend Euro Strafe für einen Abdruck des eigenen Körpers: Wie japanische Medien berichten, hat ein Gericht in Tokio hat am Donnerstag ein Urteil gegen die Künstlerin Megumi Igarashi bestätigt, die gegen Japans »Obszönitätsgesetze« verstoßen haben soll. Igarashi, die sich Rokudenashiko (etwa: »nichtsnutziges Kind«) nennt, hatte 2014 die Daten für einen 3-D-Druckerausdruck ihrer Vagina an Unterstützer geschickt. Diese hatten Geld für ein Kunstprojekt gespendet – ein Kanu in Form einer Vulva. Zudem hatte sie eigene Abdrucke ihrer Geschlechtsteile ausgestellt. Wegen »Obszönität« wurde Igarashi im Juli jenen Jahres verhaftet, eine Woche lang ins Gefängnis gesteckt und zur Zahlung von 400.00 Yen verurteilt. Ihre Berufung wurde nun laut japanischen Medienberichten von der nächsthöheren Instanz, dem Hohen Gericht in der Hauptstadt, zurückgewiesen. Die Künstlerin kämpft seit Jahren gegen die Zensurbestimmungen ihres Landes. Sie beklagt eine Tabuisierung und Unsichtbarmachung des weiblichen Körpers, was sich in einem absurden Begriff von »Obszönität« widerspiegele. (jW)
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