Wie sieht die Arbeit Ihrer Organisation aus?
Interview: Thomas Berger
Ihre Organisation ist in Nepal ein wichtiger Faktor, um Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, vor Gericht beizustehen. Wie kam es dazu?
Die Anfänge gehen bis 2008 zurück. Da hat die International Legal Federation (ILF), ein in New York sitzender Dachverband, ihre Arbeit in Nepal aufgenommen. Die ILF arbeitet in ehemaligen Konfliktgebieten. Ziel ist es, ein solches Projekt nach solider Aufbauarbeit in einheimische Hände zu übergeben. Wir haben nach knapp zehn Jahren die volle Verantwortung übernommen. Schon bald konnten wir, neben unserem Hauptquartier in Kathmandu, Büros in anderen Orten eröffnen, um so die Angebote auf weitere Landesteile auszudehnen. Allerdings mussten wir, weil sich Geldgeber zurückgezogen haben, in jüngerer Zeit die Arbeit sehr stark einschränken. Die Zweigstellen sind geschlossen, von bis zu 50 Mitarbeitern sind noch drei übrig – derzeit ehrenamtlich. Viele ausländische Unterstützer wollen »greifbare« Ergebnisse. Dass benachteiligte Menschen kostenlosen Zugang zu einem Anwalt erhalten oder sich im Rechtssystem Fortschritte zeigen, gehört eher nicht dazu. Immerhin konnten wir schon etwa 9.000 Menschen helfen.
Wie sieht diese Arbeit aus?
Jeder Nepalese hat nach Verfassungsartikel 22 das Recht auf anwaltlichen Beistand. Das klingt gut, wird aber zur leeren Phrase, wenn man kein Geld für einen Verteidiger hat. Ein solcher ist von Anfang an wichtig. Nach der ersten Festnahme durch die Polizei für 24 Stunden kommen Menschen, denen eine Straftat zur Last gelegt wird, regulär für weitere 25 Tage in Gewahrsam. Bei schweren Delikten können es sogar 90 Tage sein. Wohlhabende Leute schalten einen Anwalt ein, um auf Kaution freizukommen. Menschen aus marginalisierten Bevölkerungsgruppen, darunter vor allem Dalits (»Unberührbare« im hinduistischen Kastensystem), Janajatis (Indigene) und Muslime, fehlt oft diese Möglichkeit. Da kommen wir ins Spiel. Ich beantrage dann für den Mandanten zunächst Prüfung der U-Haft, die es laut Gesetz nur aus »gewichtigen Gründen« geben soll. Etliche Fälle sind früher sogar ohne anwaltliche Vertretung verhandelt worden. Dagegen sind wir eingeschritten. Theoretisch existiert noch der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Davon gibt es aber so wenige, dass die hoffnungslos überlastet sind und sich deshalb gar nicht adäquat um den Einzelfall kümmern können.
Was hat sich über die Jahre verändert?
Wir sind noch immer breit aufgestellt. Doch seit Ende der Coronapandemie haben wir uns besonders auf die Vertretung von Jugendlichen konzentriert. Die machen den Großteil der aktuell rund 100 Fälle aus. Bis 2018 setzte die volle Strafmündigkeit ja bei 16 Jahren ein, seither bei 18. Das Problem ist, dass viele Jugendliche trotzdem wie Erwachsene behandelt werden. Es war einer unserer größten Erfolge, dass dank unseres Drucks im Vorjahr Nepals erstes Jugendgericht konstituiert wurde. Inzwischen arbeitet es seit elf Monaten. Das ist ein Meilenstein. Denn auch bisher gab es zwar Jugendkammern an den normalen Gerichten. Die Richterinnen und Richter, die dort sitzen, sind allerdings an erwachsene Angeklagte gewöhnt. Es fehlt das Bewusstsein, Angeklagte jugendspezifisch zu betrachten – auch im Strafmaß mit eventuellen Alternativen zu einer Haft.
Worum geht es bei diesen Fällen?
Das ist sehr unterschiedlich. Wir haben in der Coronazeit eine interessante Umfrage unter 1.500 jungen Leuten, die in U-Haft saßen, gemacht. Dabei kam heraus, dass bei rund 65 Prozent der Tatvorwurf Vergewaltigung lautete. Das ist in einigen Fällen zweifellos zutreffend. Doch bei den meisten kommt es schlicht zu dieser Anklage, weil zwei junge Menschen einvernehmlich in einer Beziehung sind. Dafür ist das legale Alter aber momentan 18. So entsteht also rein juristisch der Vorwurf einer Vergewaltigung. Das muss unbedingt reformiert werden. Wir sind da auch im Dialog mit der Politik dran. Der Vorstoß für eine entsprechende Gesetzesnovelle konnte aber durch dessen Auflösung im September noch nicht ins Parlament eingebracht werden. Ich hoffe, dass wir dazu nach der Wahl unter einer neuen Regierung etwas erreichen.
Ajay Shankar Jha ist Jurist und Vorsitzender der Organisation Public Defender Society of Nepal (PDS-N)
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