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Aus: Ausgabe vom 28.02.2026, Seite 3 / Ansichten

Illusionstheater

EU setzt Freihandelsabkommen in Kraft
Von Daniel Bratanovic
Bauernprotest in Spanien.jpg

Europäische Institutionenlehre oder: Simulationen der Mitbestimmung. Ein mit Rechten nicht sonderlich üppig ausgestattetes Parlament, das mal in Strasbourg, mal in Brüssel tagt, beschließt mit knapper Mehrheit, dass ein zwischen mehreren Staaten vereinbartes Freihandelsabkommen vor der endgültigen Verabschiedung durch eben dieses Parlament von einem Gericht auf Einhaltung bestehender Rechtsnormen überprüft werden müsse. Doch noch bevor die zuständigen Richter ihre Prüfarbeit auch nur haben aufnehmen können, setzt das regierungsähnliche Exekutivorgan das Abkommen bereits in Kraft.

Der Vorgang ist ein Lehrstück. Als das EU-Parlament seinen Beschluss traf, den Pakt zwischen der EU und den Staaten des Mercosur nicht so ohne weiteres passieren zu lassen, war zwar für einen kurzen Moment Unmut darüber zu vernehmen, dass insbesondere die Grünen ihrer Verantwortung in stürmischen Zeiten (Rückkehr zur Geopolitik etc.) nicht gerecht geworden seien, aber den Eindruck, die europäischen Freihandelskrieger stünden vor einem Scherbenhaufen, hatte man nie. Was zu beweisen war. Die EU-Kommission hatte nur darauf gewartet, dass die ersten südamerikanischen Staaten das Abkommen ratifizieren würden (was Parlamentskammern in Uruguay und Argentinien am Donnerstag denn auch besorgten), um postwendend sein Inkrafttreten von seiten der EU zu verkünden. Provisorisch zwar, aber die normative Kraft des Faktischen dürfte aus vorläufig rasch ein endgültig machen.

Der Europäische Rat habe die Kommission zu diesem Schritt »ermutigt«, sagte Ursula von der Leyen am Freitag. Oder anders ausgedrückt: Innerhalb des Institutionengefüges der Europäischen Union interessiert es Rat und Kommission im Zweifel einen feuchten Kehricht, wenn das dritte Organ, also das Parlament, es sich einmal ernstlich einfallen lässt, Beschlüsse zu fassen, die quer zu den Anliegen der anderen beiden Organe liegen.

Es ist lange schon keine Exklusivinformation kommunistischer Gruppen mehr, dass die bürgerlich-parlamentarische Ordnung der EU-europäischen Nationen ein schwerwiegendes und wachsendes Legitimationsproblem hat, weil bei formaler Wahrung der tradierten Prozedere der Wahlen und der parlamentarischen Beratungen und Beschlüsse weitgehend gleichgültig geworden ist, wer da ein Mandat besitzt, weil die maßgeblichen Gesetze längst ­woanders geschrieben werden.

Von einer Aushöhlung der parlamentarischen Kompetenzen lässt sich derweil im Rahmen der EU gar nicht erst sprechen. Das Parlament in Strasbourg beziehungsweise Brüssel, das die fortschreitende Verlagerung der politischen Souveränität von der staatlichen auf die suprastaatliche Ebene überwachen und mitbestimmen soll, hat solche Befugnisse nie besessen.

Die Realisierung der wahren Leitinteressen, nämlich »europäischem« Kapital zollfreie Absatzmärkte zu ermöglichen, besorgt die Apparatur der Europäischen Union verlässlich. Der mehrheitliche Einwand irgendwelcher Parlamentarier ist da nichts als Illusionstheater.

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