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Aus: Ausgabe vom 25.02.2026, Seite 14 / Feuilleton

Universalismus

Von Daniel Bratanovic
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Allgemein und doch nicht für alle. Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen (Gemälde von Jean-Jacques-François Le Barbier, ca. 1789)

Das Denken in übergreifenden Zusammenhängen und also des Ganzen hat in diesen Tagen nicht mehr viele Anhänger. Wohlfeil zu sagen, dass diese Übung schlicht zu anstrengend geworden ist. Es gibt dafür vielmehr handfeste materielle Gründe. Der Triumphzug des Partikularen, Fragmentierten hat aber nicht erst gestern begonnen.

»Wer Menschheit sagt, will betrügen.« Wahrheit und Lüge begegnen sich hier in einem kurzen Satz. Das verlangt Erklärung. Von Carl Schmitts Behauptung sei zunächst gesagt, dass sie Antiuniversalismus in nuce ist. Universalismus bezeichnet in grober Annäherung das Postulat, die Vielfalt aller Wirklichkeit des Ganzen auf ein einzelnes Prinzip zurückführen zu können, und etwas spezifischer den allgemeinen und zeitunabhängigen Geltungsanspruch bestimmter moralischer oder rechtlicher Normen für alle Menschen. Damit ist erstens die Angelegenheit im wesentlichen auf das Feld der praktischen Philosophie verwiesen und zweitens der von Schmitt verworfene oder verächtlich gemachte Begriff von der Menschheit eingeführt.

Berühmtes Beispiel solcher universeller Normen für alle Menschen ist Kants kategorischer Imperativ und dessen Projektion auf die Rechtsordnung: »Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.« Umgekehrt und unter Rückgriff auf Rousseaus volonté géneral gelten danach Gesetzesprojekte nur dann als legitim, wenn sie aus der Perspektive aller davon Betroffenen als akzeptabel erscheinen. Dieser Universalismus, der ein materiales Freiheitsrecht als »das einzige, ursprüngliche, jedem Menschen kraft seiner Menschheit zustehende Recht« postuliert, impliziert zwingend die Überschreitung des nationalen Rechtsrahmens hin zu einer internationalen oder kosmopolitischen Friedensordnung.

Die zeitgenössische Kritik an Kant ließ nicht lange auf sich warten. Die prominentesten Einwände stammen von Hegel und von de Maistre, dem Verteidiger des Ancien Régime. Der Schwabe begrüßt den großen Fortschritt, »dass die Freiheit die letzte Angel ist, auf der der Mensch sich dreht«, kritisiert aber die Inhaltslosigkeit: »Denn es soll nichts anderes das Gesetz sein als eben die Identität, die Übereinstimmung mit sich selbst, die Allgemeinheit. Das formale Prinzip der Gesetzgebung kommt in dieser Einsamkeit in sich zu keinem Inhalt, keiner Bestimmung.« An diesem Mangel ist der Franzose gar nicht erst interessiert. De Maistre stellt in Abrede, dass es den »Menschen« als Abstraktum gebe, vielmehr existiere er immer nur innerhalb historisch gewachsener Gemeinschaften, wovon zu abstrahieren auf barbarische Nivellierung hinauslaufe, was nun ganz praktisch die Jakobiner während der Französischen Revolution demonstriert hätten.

Damit ist der gegenaufklärerische Ton der nächsten zwei Jahrhunderte gesetzt; Carl Schmitt schlägt da nur die gleiche Laute. Problematisch wird der Universalismus aber nicht vor allem durch seine reaktionären Opponenten. Bürgerliche Gesellschaft und kapitalistische Produktionsweise sollten erweisen, dass die allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte gar nicht universell galten, sondern ziemlich partikular verstanden wurden – exkludiert waren Frauen, Arbeiter und, in einem globalen Zusammenhang, die unterjochten Menschen eroberter Ländereien. Anders gesagt: Der Universalismus wurde imperialistisch.

Zu Zeiten, als »links« nicht ohne Arbeiterbewegung gedacht werden konnte, war allerdings unzweifelhaft, dass diese sozialistische oder kommunistische Linke das Erbe des bürgerlichen Universalismus beansprucht, dessen volle Entfaltung erst jenseits einer Ordnung der Ausbeutung Wirklichkeit werden könne. Eine Linke ohne Arbeiterbewegung vernachlässigte dann mehr und mehr die politökonomische Analyse und entdeckte die Kultur, der kurzerhand emanzipatorisches Widerstandspotential zugeschrieben wurde. Die Postcolonial Studies schließlich stellten den Universalismus gänzlich unter den Generalverdacht, kolonialer Beherrschung Vorschub zu leisten, weshalb, ganz wie bei de Maistre, der Stellenwert begrenzter organischer Gemeinschaften betont wurde. Man wird leicht finden, dass solche lokale Beschränkung dem negativen Universalismus des Kapitals nichts entgegenzusetzen hat.

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  • Leserbrief von Thomas Scheffer aus Bielefeld (6. März 2026 um 14:20 Uhr)
    Mit Freude habe ich gesehen, dass Sie den Universalismus gegen seine neokonservativen, oft nationalistischen bis sozialdarwinistischen (MacIntyre, Huntington) Kritiker verteidigen. Zu unrecht wird Omri Boehm, John Rawls oder Immanuel Kant unterstellt, sie würden bei Aufforderung zur Berücksichtigung wirklich aller Menschen diese als rein zweckrationale Individuen ohne Familienbande, Traditionen oder Klassenstandpunkt verstehen. Tatsächlich werden diese Einstellungen nicht ausgeschlossen, sondern es wird nur behauptet, dass wir – erstaunlicherweise – ein dominierendes Interesse an universeller Kooperation haben. Die Überzeugungskraft des Standpunktes der Unparteilichkeit soll dieses Interesse nachweisen. Nicht die Ungleichverteilung von Fähigkeiten und Mitteln ist ungerecht, sehr wohl aber ihre Duldung, sobald sie die Gleichberechtigung untergraben.
    Wie viele linke Interpreten wiederholen Sie in ihrem Artikel die Kritik Hegels am kategorischen Imperativ, dieser sei inhaltsleer, weil er von Maximen nichts als ihre Tauglichkeit zu universellen Gesetzen – mit welchen Konsequenzen auch immer – fordere und jede beliebige Maxime diese Forderung erfülle. Am anschaulichsten den Anwendungsbeispielen Kants lässt sich entnehmen, dass diese Interpretation unzutreffend und die Kritik unberechtigt ist. Vollständig – und schon fast redundant formuliert – müsste der kategorische Imperativ lauten: »Handle nur nach derjenigen Maxime, von der Du zugleich wollen kannst, dass sie allgemeines Gesetz des Handelns nach Maximen werde!« Das Handeln nach verallgemeinerbaren Maximen ist Schutzgut des kategorischen Imperativs, nicht die bloße Form der Naturgesetzlichkeit. Freilich ist es naturgesetzlich denkbar, dass die Menschheit sich auslöscht oder im permanenten Bürgerkrieg lebt, aber dann sind die Forderungen, nicht zu täuschen, nicht zu stehlen, was niemanden handlungsunfähig macht, und nicht zu morden unangemessen.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Franz S. (26. Februar 2026 um 14:10 Uhr)
    »Berühmtes Beispiel solcher universeller Normen für alle [!] Menschen ist Kants kategorischer Imperativ und dessen Projektion auf die Rechtsordnung: ›Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.‹« Dieser Kalenderspruch von Herrn Kant klingt ja sehr schön, hat aber einen Haken: Die Arbeiterklasse hat eine völlig andere Vorstellung von Rechtsordnung als die Bourgeoisie. Die Google-KI fasst gar nicht so schlecht zusammen: »Rechtsverständnis der Bourgeoisie (Bürgerliches Recht): Schutz des Privateigentums: Die Rechtsordnung dient primär dem Schutz des Privateigentums an Produktionsmitteln (Fabriken, Maschinen, Kapital), was die Grundlage der Profitwirtschaft ist. Formale Gleichheit: Das Recht betont die formale [!] Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, verschleiert jedoch die ökonomische Ungleichheit zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten. Rechtsverständnis der Arbeiterklasse (Proletarisches Recht): Kritik am Eigentum: Aus der Perspektive der Arbeiterklasse wird das bürgerliche Eigentumsrecht als Ursache von Ausbeutung und sozialer Ungerechtigkeit angesehen. Soziale/Reale [!] Gerechtigkeit: Die Arbeiterklasse zielt auf eine Rechtsordnung ab, die nicht Eigentum schützt, sondern soziale Gleichheit, gerechte Verteilung und die Befreiung von Lohnarbeit fördert.«
  • Leserbrief von Wolfgang Schlenzig aus Berlin-Mariendorf (25. Februar 2026 um 17:49 Uhr)
    Leider ist der Universalismus auch nicht unter denen, die sich Linke nennen, bisher sehr verbreitet gewesen. Arbeiter-, Revolutions-, Parteiführer und Chefs von Regierungen des real existierenden Sozialismus neigten fast ausnahmslos zum Diktatorischen, Despotischen mit allen Konsequenzen für die »Untertanen«. Mal sehen, ob das künftig mal klappt. Die unterschiedliche Entwicklung von Ländern und »Blöcken« sowie die unterschiedliche Anzahl von Menschen, die zu bestimmten Kulturen und Religionen gehören, erleichtert das wahrlich nicht.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (25. Februar 2026 um 08:29 Uhr)
    »Ohne Arbeiterbewegung«: Bewegen sich die Arbeiter nicht, oder gibt es keine (mehr), die sich bewegen könnten? »Entwickeltes Klassenbewußtsein, sozialistisches Bewußtsein wird gekennzeichnet durch die Erkenntnis, dass der Widerspruch von Lohnarbeit und Kapital die ganze Gesellschaft und nicht nur die betrieblichen Verhältnisse, nicht nur die Arbeitswelt prägt.« Diesen Satz findet frau in »Marxistische Studien, Jahrbuch des IMSF l / 1978, S.273 , Arbeiterbewußtsein und Krise). Im selben Band findet sich auch noch «Die Verwertungsbedingungen des Kapitals in der Bundesrepublik, Eine Darstellung und Kritik von empirischen Versuchen» von Jörg Goldberg. Gibt es etwas aktuelleres?

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