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Aus: Ausgabe vom 05.01.2026, Seite 4 / Inland
Niedersachsen

Abschiebung nach »Kontrollbesuch«

Trotz Sprachkenntnissen und Job: Behörde verweigert Bleiberecht für mehrere Geflüchtete
Von Eike Andreas Seidel
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Die JVA Langenhagen bei Hannover dient auch als Abschiebeknast

Der niedersächsische Landkreis Leer macht sich offenbar zum Vorreiter einer rigiden Abschiebepolitik. Dass hier wegen der vielen Fälle von afrikanischen Geflüchteten auch Rassismus im Spiel sei, wird vom Landkreis als »haltlos« zurückgewiesen.

Der letzte Fall ist die drohende Abschiebung des seit 2019 in Deutschland lebenden Onyemaechi M. aus Nigeria, der am 18. Dezember bei einem Termin in der Ausländerbehörde zur »Klärung seiner aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten« festgenommen wurde. Er sei bei einem »Kontrollbesuch« am 1. Dezember nicht in seiner Unterkunft angetroffen und daher als »nach unbekannt verzogen« abgemeldet worden. Schon zwei Tage später wurde ihm mitgeteilt, dass sein Härtefallantrag eben deshalb abgelehnt sei. Tatsächlich war die Abschiebung schon längst terminiert. Dies geht aus einer bekanntgewordenen Mail des Landkreises an das Innenministerium vom 10. November hervor. Es drängt sich der Verdacht auf, dass mit dem »Kontrollbesuch« ein »Tatbestand« zur Begründung der schon geplanten Abschiebung konstruiert werden sollte. Deren Durchführung wird für diese Woche erwartet, wenn nicht ein Eilrechtsschutzverfahren beim Verwaltungsgericht Oldenburg noch greift.

Noch schlimmer ging es zehn Tage zuvor Moussa D. aus Côte d’Ivoire: Anlässlich einer freiwilligen Vorsprache bei der Ausländerbehörde des Landkreises Leer wurde er am 9. Dezember 2025 von dem Sachbearbeiter und einem Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes körperlich überwältigt. Der Sachbearbeiter trat ihm die Beine weg, beide stürzten sich auf ihn und hielten ihn am Boden fest.

»Er habe sich aggressiv geäußert«, so die Behörde. Einen Zeugen für den Vorfall gibt es nicht. Der Dolmetscher von Moussa D. war zuvor des Raumes verwiesen worden. Nach 27 Stunden in Polizeigewahrsam wurde Moussa D. schließlich durch Beschluss des Amtsgerichts Aurich in Abschiebehaft genommen. Er soll nun am 19. Januar abgeschoben werden. Moussa D. hatte zuvor viereinhalb Jahre in Deutschland gearbeitet und hatte Deutsch auf A1-Niveau im Sprachkurs erreicht.

In allen dem Flüchtlingsrat Niedersachsen Anfang 2025 vorliegenden elf Fällen der Verweigerung der Umwandlung des Chancen-Aufenthaltsrechts in ein dauerhaftes Bleiberecht hat der Landkreis Leer geprüft, ob die Geflüchteten das durch den Einbürgerungstest nachgewiesene Bekenntnis zur »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« »tatsächlich« verstanden haben. Eine solche erneute Prüfung ist nach den niedersächsischen Anwendungshinweisen zum Ausländerrecht nur dann vorgesehen, wenn der Antragsteller »in der Vergangenheit in Gesprächen mehrfach durch verfassungsfeindliche Äußerungen aufgefallen« ist. Dies traf aber in den elf Fällen nicht zu. Offenbar wurden immer detailliertere Fragen gestellt, bis dann doch eine Falschantwort den Kandidaten aus dem Rennen um das Bleiberecht warf.

Bis zur Entscheidung der Härtefallkommission ist die seit 2018 hier lebende Diane Kouame aus Côte d’Ivoire mit ihren drei Kindern erst einmal der Abschiebung entronnen und darf arbeiten. Ihr Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen »guter Integration« wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sie selbst nicht ausreichend viel verdienen würde. Dabei muss dies bei Menschen mit minderjährigen Kindern nicht unbedingt eine Rolle spielen. Das Besondere an diesem Fall ist, dass der Vater der beiden jüngeren Kinder und Lebenspartner von Diane, Djibril, eine Ausbildung, eine feste Anstellung und zudem eine Aufenthaltserlaubnis hat. Er verdient auch genug Geld, um die Familie zu ernähren. Eine Familie, die wegen der Schwierigkeit der Beschaffung entsprechender Urkunden aus der Elfenbeinküste und trotz Kooperation des Standesamtes für die Ausländerbehörde in Leer eben keine ist.

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