Lettland: Präsident verhindert vorerst Austritt aus Konvention zum Schutz von Frauen
Riga. In Lettland hat Präsident Edgars Rinkevics den Austritt des Landes aus der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vorerst verhindert. Das Präsidialamt in Riga erklärte am Montag, das vom Parlament verabschiedete Gesetz sende eine »widersprüchliche Nachricht an die lettische Gesellschaft sowie internationale Verbündete«. Rinkevics schickte das Gesetz zur nochmaligen Prüfung an das Parlament zurück. Hätte er zugestimmt, wäre Lettland als einziger EU-Mitgliedstaat aus der sogenannten Istanbul-Konvention ausgetreten.
Vom Tisch ist der Austritt aber nicht: Das Parlament muss den Gesetzentwurf nun an einen Ausschuss übergeben, der sich mit den Einwänden des Präsidenten beschäftigt und ein Datum für eine weitere Parlamentsdebatte festlegt, bei der es ausschließlich um die von Rinkevics vorgebrachten Punkte gehen soll. Verabschiedet das Parlament das Gesetz allerdings erneut ohne Änderungen, hat der Präsident keine weiteren Einspruchsmöglichkeiten.
Das lettische Parlament hatte am vergangenen Donnerstag für den Austritt aus der Istanbul-Konvention gestimmt. In der Konvention verpflichten sich die Mitgliedstaaten zu einem besseren Schutz von Frauen und Mädchen, etwa durch die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern. Zudem umfasst die Übereinkunft gesonderte Schutzmaßnahmen für Migrantinnen und asylsuchende Frauen.
Lettland hatte die 2011 ausgearbeitete Konvention nach langer Debatte erst 2024 ratifiziert. Der Austrittsantrag ist von der Opposition eingebracht und mit Hilfe einer der drei Regierungsparteien verabschiedet worden. Die Austrittsentscheidung hatte Proteste in Lettland und auch im Ausland ausgelöst. Mehr als 60.000 Menschen unterzeichneten einen Appell an den Präsidenten, in dem sie ihn dazu aufriefen, dem Austritt nicht zuzustimmen. Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats mit Sitz in Straßburg, dem 46 Staaten angehören. Mit der Ratifizierung hatte sich das lettische Parlament verpflichtet, Gesetze und Maßnahmen zu erarbeiten, die darauf abzielen, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu beenden. In Deutschland war die Konvention Anfang 2018 in Kraft getreten. (dpa/AFP/jW)
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