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Zugunglück: Angeklagte bestreiten Verantwortung
München. Im Prozess um das Zugunglück in Burgrain nahe Garmisch-Partenkirchen, das fünf Menschen das Leben kostete im Juni 2022, haben die beiden Angeklagten eine strafrechtliche Verantwortung für das Unglück bestritten. Der angeklagte Fahrdienstleiter sagte am Dienstag zu Prozessbeginn vor dem Landgericht München II, die Meldung eines Lokführers über Probleme an der Strecke habe er nicht so verstanden, dass eine sofortige Reaktion nötig sei. Er räumte ein, dass ein Lokführer ihn auf einen »Schlenkerer« im Gleis hingewiesen habe. Diesen Hinweis habe er weitergeben wollen, das dann aber »versäumt«. Sein Verteidiger sagte, diese Nichtweitergabe habe in strafrechtlichen Kategorien keine Relevanz. Der mitangeklagte Bezirksleiter Fahrbahn bestritt den Vorwurf der Anklage, dass die Probleme mit den Betonschwellen erkennbar gewesen seien und diese längst hätten ausgetauscht werden müssen. (AFP/jW)
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