Hanau-Anschlag: Keine neuen Ermittlungen
Frankfurt am Main. Nach dem rassistischen Anschlag von Hanau im Jahr 2020 wird es vorläufig keine neuen Ermittlungsverfahren um Verantwortlichkeiten geben. Die Eltern eines Getöteten scheiterten mit einem Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das Gericht wies nach Angaben vom Mittwoch entsprechende Anträge als unzulässig zurück. Die Eltern des bei dem Anschlag ermordeten Mannes wollten die Aufnahme von Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber einer Bar sowie Polizeibeamte und Mitarbeiter der Stadt Hanau erreichen, weil diese wegen eines verschlossenen Notausgangs mitverantwortlich für den Tod ihres Sohnes seien. Zudem hätten es der damalige hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) sowie leitende Polizisten unterlassen, für eine ausreichende Ausstattung des Notrufsystems der Polizei zu sorgen. (AFP/jW)
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