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Urteil: Klagekosten trägt geräumter Mieter

Kassel. Die Stadt Kassel muss einem Urteil zufolge die Kosten für eine Räumungsklage nicht tragen. Ein Sozialhilfebezieher kann keine Kostenerstattung verlangen, wie das hessische Landessozialgericht am Montag in Darmstadt mitteilte. Die Stadt ist nicht zu einer Schuldenübernahme verpflichtet. Der 72 Jahre alte Kläger wohnte 36 Jahre lang in einer Mietwohnung in Kassel. 2021 wurde diese von einer neuen Eigentümerin gekauft und anschließend wegen Eigenbedarfs gekündigt. Es kam zu einem Räumungsverfahren vor dem Amtsgericht, das den Mann zur Herausgabe der Wohnung und zur Übernahme der Prozesskosten in Höhe von rund 1.270 Euro verurteilte. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.10.2025, Seite 5, Inland

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