-
07.10.2025
- → Inland
Urteil: Klagekosten trägt geräumter Mieter
Kassel. Die Stadt Kassel muss einem Urteil zufolge die Kosten für eine Räumungsklage nicht tragen. Ein Sozialhilfebezieher kann keine Kostenerstattung verlangen, wie das hessische Landessozialgericht am Montag in Darmstadt mitteilte. Die Stadt ist nicht zu einer Schuldenübernahme verpflichtet. Der 72 Jahre alte Kläger wohnte 36 Jahre lang in einer Mietwohnung in Kassel. 2021 wurde diese von einer neuen Eigentümerin gekauft und anschließend wegen Eigenbedarfs gekündigt. Es kam zu einem Räumungsverfahren vor dem Amtsgericht, das den Mann zur Herausgabe der Wohnung und zur Übernahme der Prozesskosten in Höhe von rund 1.270 Euro verurteilte. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
