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Aus: Ausgabe vom 06.10.2025, Seite 6 / Ausland

Al-Schaara stellt Weichen in Syrien

Damaskus. Unter Ausschluss einzelner Regionen hat in Syrien am Sonntag die erste Parlamentswahl seit dem Sturz von Präsident Baschar Al-Assad begonnen. Landesweit wurden rund 50 Wahllokale eingerichtet, wie die staatliche Wahlkommission mitteilte. In der Hauptstadt Damaskus gab es demnach nur ein einziges Wahllokal. Im neuen Parlament sollen 210 Abgeordnete sitzen, von denen ein Drittel durch Ahmed Al-Scharaa, der sich selbst als Übergangspräsident installiert hat, ernannt werden. Die Besetzung der übrigen Abgeordnetensitze ist keine allgemeine Wahl, bei der alle Bürger abstimmen können. Vielmehr haben regionale Wahlgremien im Vorfeld Wahlleute bestimmt, die nun aus ihren Reihen die Abgeordneten wählen. In der südlichen Provinz Suweida, im Frühjahr und Sommer Schauplatz mehrerer Massaker durch Regierungstruppen an der drusischen Minderheit, sowie in kurdisch kontrollierten Teilen der nordöstlichen Provinzen Hasaka und Rakka wurde die Wahl aus Sicherheitsgründen verschoben. Nicht nur daran gibt es Kritik.

Der staatlichen Agentur SANA zufolge hat Al-Scharaa neue gesetzliche Feiertage für Staatsangestellte festgelegt: den »Tag der Freiheit« am 8. Dezember und den »Tag der syrischen Revolution« am 18. März, der sich auf den Beginn des Syrien-Kriegs 2011 bezieht. Wichtige Feiertage bestimmter religiöser und ethnischer Gruppen fehlen demnach. Farhad Al-Schami, Sprecher der kurdisch geführten Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), bezeichnete das Dekret als »Fortsetzung früherer Ausschlusspolitik«. Es handle sich um einen Angriff auf die kulturelle Vielfalt, sagte er der dpa. Besonders das Ausbleiben des kurdischen Neujahrsfests Newroz am 21. März wurde kritisiert. (dpa/jW)

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