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Speicherung von IP-Adressen kommt »zeitnah«

Berlin. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will zeitnah einen Gesetzentwurf für eine Speicherpflicht von IP-Adressen vorlegen. Der Entwurf sei fast fertig, sagte Hubig gegenüber der Welt am Sonntag. Begründet wird die von der Polizei schon lange geforderte Datenspeicherung mit dem Kampf gegen Kinderpornographie. IP-Adressen seien oft »der einzige Anhaltspunkt«, um Täter zu identifizieren. Die Staatsanwaltschaften müssten viel zu oft Ermittlungen einstellen, weil sich nicht aufklären lasse, wem eine IP-Adresse zur Tatzeit zugeordnet war, so Hubig. »Deswegen ist es richtig, dass wir die Anbieter nun verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für drei Monate zu speichern«, sagte Hubig. Es würden sich mit diesen Daten keine Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellen lassen. Es sei »kein tiefgreifender Grundrechtseingriff«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.10.2025, Seite 1, Inland

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