Estland meldet russische Militärjets
Tallinn. Aus dem Umfeld der NATO hieß es am Freitag, russische Militärjets hätten den Luftraum Estlands verletzt. Aus Polen hieß es, in der Region Lublin seien mutmaßliche Trümmerteile einer Rakete gefunden worden. Es könne sich um die Überreste eines Flugkörpers handeln, mit dem vor gut einer Woche eine Drohne abgeschossen worden sei. Vergangene Woche hatte die Regierung in Warschau erklärt, russische Drohnen seien während eines Luftangriffs auf die Ukraine in den polnischen Luftraum eingedrungen und von der polnischen Luftwaffe mit NATO-Unterstützung abgeschossen worden. (Reuers/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
-
Leserbrief von Onlineabonnent/in Ulf G. aus Hannover (20. September 2025 um 22:53 Uhr)Es heißt in den Meldungen, dass die russischen Kampfjets 12 Minuten lang den estnischen Luftraum bei oder über der Insel Vaindloo verletzt haben sollen. Die unbewohnte Insel misst nur wenige 100 Meter. Wie ein 3000 km/h schnelles Flugzeug für das Überfliegen einer winzigen Insel 12 Minuten brauchen soll, steht leider nicht in den dramatisierenden Meldungen der Westpresse. Zum Nachdenken scheint keiner in der Lage zu sein. Für mich schimmert da wieder einmal ganz großer Murks durch. 12 Minuten würde die MiG-31 für rund 400 Seemeilen benötigen, das wäre der hypothetische Durchmesser einer ausschließlichen Wirtschaftszone rund um die Insel. Dem müsste erwidert werden, dass die 200-Meilen-Zone keineswegs das Gebiet der Lufthoheit eines Staates absteckt. Der Artikel 121 des Seerechtsübereinkommens besagt zudem, dass Inseln ohne Möglichkeit eines wirtschaftlichen Eigenlebens keine ausschließliche Wirtschaftszone und keinen Festlandsockel haben. Wie gesagt: Die Insel ist unbewohnt und sieht auf Fotos sehr felsig und steinig aus. Der Artikel 38 spricht schließlich sowohl Schiffen als auch Luftfahrzeugen ausdrücklich ein Transitrecht durch Meerengen zu. Wenn seeseitig einer dem Festland vorgelagerten Insel eine Passage möglich ist, so ist allerdings die seeseitige Route zu wählen. Soweit das Seerechtsübereinkommen. Dass die westlichen Staaten gern völkerrechtswidrig zwischen Taiwan und Festlandschina hindurchfahren, ist ja bekannt. Russland hingegen behauptet, dass seine MiG-31 drei km nördlich, also seeseitig an der Insel vorbeigeflogen seien (https://www.fr.de/politik/luftraumverletzung-russland-testet-nato-grenzen-estland-und-eu-reagieren-scharf-auf-russische-93945395.html). Es ist also Russland, das sich vor Estland völkerrechtskonform verhalten hat, während es der Westen ist, der vor China regelmäßig gegen das Völkerrecht verstößt. Die übliche westliche Doppelmoral.
Mehr aus: Ausland
-
Linkes Parteiprojekt in der Krise
vom 20.09.2025 -
Strafe ohne Gefängnis
vom 20.09.2025 -
»Das waren die Christen«
vom 20.09.2025 -
Riad sucht Alternativen
vom 20.09.2025 -
Londons Luftnummer
vom 20.09.2025