Südkorea: Verteidigung gegen Übergriff erlaubt
Seoul. Gut 60 Jahre nach ihrer Verurteilung wegen der Selbstverteidigung gegen einen sexuellen Übergriff ist eine Frau in Südkorea rehabilitiert worden. Die heute 79jährige Choi Mal Ja hatte sich als Folge der »MeToo«-Bewegung getraut, juristisch gegen das gegen sie verhängte Hafturteil vorzugehen. Ein Gericht in Busan hob das Urteil am Mittwoch mit der Begründung auf, Choi habe mit »gerechtfertigter Selbstverteidigung« reagiert. Choi war im Alter von 19 Jahren in der südlichen Stadt Gimhae von einem 21jährigen attackiert worden. Den Gerichtsakten zufolge presste er sie auf den Boden, stieß seine Zunge in ihren Mund und hielt ihr die Nase zu. Choi konnte sich befreien, indem sie dem Angreifer ein Stück seiner Zunge abbiss. (AFP/jW)
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