Drohnen in Polens Luftraum abgeschossen
Von Ina Sembdner
Die Einschätzungen gingen erwartbar auseinander: Während Polen am Mittwoch erklärte, es habe erstmals als Reaktion auf eine schwere Verletzung des NATO-Luftraums russische Drohnen abgeschossen, warf Russland der Regierung in Warschau vor, sie versuche, Mythen zu konstruieren, um im Ukraine-Konflikt zu eskalieren. »Um einer völligen Aufklärung des Geschehens« willen sei man aber ebenso wie das Verteidigungsministerium bereit, mit der polnischen Seite zusammenzuwirken, teilte das Außenministerium mit.
»Dies ist das erste Mal in diesem Krieg, dass sie nicht aufgrund von Fehlern oder kleineren russischen Provokationen aus der Ukraine kamen. Zum ersten Mal kam ein erheblicher Teil der Drohnen direkt aus Belarus«, erklärte darüber hinaus der polnische Ministerpräsident Donald Tusk. Sein Außenminister Radosław Sikorski sprach von einem »beispiellosen Angriff nicht nur auf polnisches Territorium, sondern auch auf das Territorium der NATO«. In eine ähnliche Richtung gingen alle weiteren Aussagen der mit der Ukraine verbündeten Staaten.
Es sei nicht geplant worden, Objekte in Polen anzugreifen, wurde vom Verteidigungsministerium in Moskau auf Telegram mitgeteilt. »Die maximale Reichweite der im Angriff eingesetzten russischen Drohnen, die angeblich die Grenze zu Polen überschritten haben, übersteigt 700 Kilometer nicht«, hieß es weiter. Allerdings hat Russland in der Vergangenheit mit Drohnen auch in der Westukraine schon Ziele attackiert, die weiter als 700 Kilometer von der Grenze entfernt liegen.
Neben der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas ging unter anderem auch Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius von einem gezielten Einflug der Drohnen in der Nacht zum Mittwoch aus. Es gehe um 19 Drohnen vom Typ »Schahed« oder baugleiche, die von Belarus aus gestartet worden seien, sagte der SPD-Politiker bei einer Befragung im Bundestag. »Die Drohnen sind ganz offenkundig auf diesen Kurs gebracht worden«. Man unterstütze zudem Polen bei der Ausrufung des Artikels 4 des NATO-Vertrages. Dieser sieht gemeinsame Konsultationen und Analysen der Bedrohungslage vor.
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