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Aus: Ausgabe vom 04.09.2025, Seite 11 / Feuilleton
Sexualisierte Gewalt

Vors Gericht

Der Schauspieler Gérard Depardieu will gegen die Überweisung vor das Pariser Strafgericht wegen Vergewaltigungsvorwürfen Berufung einlegen. Sein Anwalt Jérémie Assous sagte dem Radiosender France Info, es gebe inkorrekte Elemente in den Ermittlungen. Er kündigte an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen, wegen der mutmaßlichen sexualisierten Gewalt gegen die Schauspielerin Charlotte Arnould vor Gericht gestellt zu werden. Depardieu wird vorgeworfen, Arnould durch Penetration mit den Fingern vergewaltigt zu haben. Eine Ermittlungsrichterin hat angeordnet, dass der Darsteller auf die Anklagebank vor das Pariser Strafgericht muss. Depardieu drohen im Fall einer Verurteilung bis zu 20 Jahre Haft. Die Vorfälle sollen sich am 7. und 13. August 2018 in Paris in der Wohnung des Schauspielers ereignet haben. Depardieu weist die Vorwürfe zurück und spricht von einer einvernehmlichen Beziehung. Sein Anwalt verwies auf Überwachungsaufnahmen, die seiner Darstellung zufolge zeigen sollen, wie die Klägerin in der Stadtvilla des Schauspielers lacht, sich einen Kaffee macht und ihn mehrere Sekunden lang umarmt. Im Mai war Depardieu bereits wegen sexueller Übergriffe an zwei Frauen während der Dreharbeiten zu dem Film »Les Volets verts« (Die grünen Fensterläden) im Jahr 2021 zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auch gegen dieses Urteil hat er Berufung eingelegt. (dpa/jW)

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