Zum Inhalt der Seite

Brasilien: US-Regierung verhängt Zwangsmaßnahmen gegen Richter

Foto: Eraldo Peres/AP/dpa
Alexandre de Moraes soll nach Washingtons Vorstellungen Unrecht Recht sein lassen (Brasília, 10.6.2025)

Washington. Die USA haben Sanktionen gegen einen Richter des Obersten Gerichtshofs in Brasilien verhängt, der ein Strafverfahren gegen den faschistischen Expräsidenten Jair Bolsonaro leitet. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des US-Finanzministeriums hervor, die jedoch keine weiteren Details nennt.

In dem Verfahren wird Bolsonaro ein gescheiterter Staatsstreich vorgeworfen. Er steht im Verdacht, nach seiner Abwahl 2022 versucht zu haben, die Amtsübergabe an seinen Nachfolger Luiz Inácio Lula da Silva zu verhindern. Anhänger des Faschisten hatten im Januar 2023 den Regierungssitz in Brasília gestürmt und wollten damit einen Militärputsch auslösen.

US-Außenminister Marco Rubio hatte im Juni erklärt, Washington erwäge Sanktionen gegen Verfassungsrichter Alexandre de Moraes. Die einseitigen Zwangsmaßnahmen wurden auf Grundlage des sogenannten Global Magnitsky Act verhängt. Mit dem 2016 vom US-Kongress verabschiedeten Gesetz erlauben es sich US-Präsidenten, wirtschaftliche Sanktionen gegen politisch unliebsame Individuen zu ergreifen, denen wahlweise Korruption oder Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Die EU folgte dem Beispiel 2020 mit der Einrichtung eines eigenen Sanktionsregimes.

US-Präsident Donald Trump dringt auf die Einstellung der Ermittlungen und stellt Bolsonaro als Opfer einer Hexenjagd dar. Er hat kürzlich Zölle in Höhe von 50 Prozent für Importe aus Brasilien angekündigt und dies neben angeblich unfairen Handelspraktiken auch mit den Ermittlungen gegen Bolsonaro begründet. (Reuters/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen am 31.07.2025, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!