Entwurf zur Ermächtigung
Von Marc Bebenroth
Die »Blockaden« seien aus der immer gleichen Ecke gekommen. Alexander Dobrindt (CSU) vermied es, Bündnis 90/Die Grünen und die Linkspartei beim Namen zu nennen, als er am Donnerstag im Bundestag zum Entwurf für ein Gesetz redete, mit dem sich die Regierung von Union und SPD dazu ermächtigen will, künftig im Alleingang über die Liste »sicherer Herkunftsstaaten« bestimmen zu können. Bislang entscheiden darüber der Bundestag und der Bundesrat. Das Ziel: Asylverfahren beschleunigen, indem Menschen aus »sicheren« Staaten direkt wieder dorthin abgeschoben werden können.
Das vom Innenministerium entworfene »Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam« diene der »staatlichen Handlungsfähigkeit«, sagte Dobrindt. Er stört sich daran, dass Betroffenen im Abschiebeknast anwaltliche Betreuung zusteht. Das sei abzuschaffen, da diese Menschen bereits ein rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen hätten. Wer Schutz suche, erhalte diesen »auf Zeit«. Eine »Perspektive auf Dauer« biete die BRD jenen, die sich »als Fachkraft« ausbeuten lassen wollen. Wer weder »Fachkraft« ist noch verfolgt wird, »noch aus anderen Gründen Schutz beanspruchen darf«, habe »kein Bleiberecht«.
»Was Sie beschließen wollen, verstößt gegen geltendes Recht«, erklärte Clara Bünger (Die Linke) im Plenum. Was die Regierung vorgelegt hat, »hilft keiner Kommune« – die seit Jahren über mangelnde Mittel von Bund und Ländern für die Versorgung von Geflüchteten klagen – und werde »niemanden davon abhalten, vor Verfolgung oder Not zu fliehen«. Jede zweite Abschiebehaft erweise sich als rechtswidrig, weshalb die Streichung des Anwalts grundlegende Rechte verletze.
Von der AfD kam grundsätzlich Zustimmung zu Dobrindts Plänen. Die Rechtsaußenfraktion vertritt die Regierungslinie, nur eben zu 150 Prozent. Sie kritisierte den Regierungsentwurf als »mutlos« und sprach von »Symbolpolitik«. Der Entwurf wurde an den Innenausschuss überwiesen.
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