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Aus: Ausgabe vom 27.04.2024, Seite 1 (Beilage) / Wochenendbeilage
Erinnerungspolitik

»Für manche ist auch der Kommandant von Fort Zinna ein Opfer des Stalinismus«

Über sächsische Gedenkstättenpolitik, eine skandalöse Ausstellung in Torgau und die geschichtspolitische Gleichsetzung von Naziregime und Sowjetunion. Ein Gespräch mit Rolf Surmann
Interview: Nico Popp
Foto Levacher Kreuzbau.jpg
Verbrecherische Militärjustiz: Einer der Zellenblöcke des Wehrmachtgefängnisses Fort Zinna, aufgenommen unmittelbar nach der Befreiung im April 1945

Im März hat die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz die Zusammenarbeit mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten beendet. Der Geschäftsführer der Stiftung, Markus Pieper, ließ sich, nachdem das Anfang April bekanntgeworden war, mit dem Angebot zitieren, man nehme den »Gesprächsfaden« jederzeit gerne wieder auf. Zumal zuletzt ein »von uns sehr begrüßter konstruktiver Dialog zwischen unserer Stiftung und der Bundesvereinigung stattgefunden« habe. Was halten Sie davon?

Die Stellungnahme von Herrn Pieper mit dieser herausgestellten Gesprächsbereitschaft hat uns schon überrascht. Wir haben das in den vergangenen Jahren ganz anders wahrgenommen, ja im Grunde genommen genau die gegenteilige Erfahrung gemacht. Wir haben verschiedentlich Gespräche angeboten und auch mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass sie wirklich notwendig sind, um die vorhandenen Konflikte aus der Welt zu schaffen. Es gab ein Gespräch zum Thema Torgau, nach dem wir festgestellt haben, dass wir die Bereitschaft begrüßen, mit uns zu sprechen und Änderungsvorschläge zu berücksichtigen. Wir haben aber klar gesagt, dass wir weitere Gespräche für notwendig halten. Das wurde auch schriftlich festgehalten. Ich habe das in einer Beiratssitzung im vergangenen Herbst nochmals angesprochen. Und da gab es letztlich überhaupt keine Resonanz. Weder bei der Leitung in Torgau noch beim Geschäftsführer Pieper.

Hat man auf der Seite der Stiftung nicht damit gerechnet, dass die Bundesvereinigung tatsächlich von sich aus die Zusammenarbeit beendet?

Davon gehe ich aus. Nach dem unfreiwilligen Abgang des vorherigen Geschäftsführers ist Herr Pieper eingestellt worden, um diese Stiftung aus den ganzen Schwierigkeiten, Problemen und Skandalen, in denen sie über viele Jahre gesteckt hat, herauszuführen. Das war verbunden mit Signalen, dass sich etwas ändern würde. Und vielleicht hat man unterstellt, dass wir uns trotz der intern geäußerten Kritik mit diesem Stand vorläufig arrangieren. In gewissem Sinne hat die Stiftung ja ein grundsätzliches Interesse daran, die Bundesvereinigung einzubinden. Es ist für sie keineswegs angenehm, wenn etwa in Torgau bei Veranstaltungen die Verfolgtenorganisation nicht vertreten ist.

In der Erklärung der Bundesvereinigung zur Beendigung der Zusammenarbeit wird auf eine Neuerung in der Arbeit des Beirats hingewiesen. Geplant ist demnach, die Mitgliedschaft einer Rotation zu unterwerfen. Was hat es damit auf sich?

Ganz unabhängig von einem Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen mit unserer Bundesvereinigung, über den ich nicht spekulieren möchte, ist es ganz objektiv so, dass dieses Rotationsverfahren der Stiftung die Möglichkeit bietet, Mitglieder des Beirats, die ihr nicht genehm sind, wieder loszuwerden. Grundsätzlich zeigt sich in diesem Vorhaben aber eine strukturelle Geringschätzung der Bedeutung der Verfolgtenvertreter für die Gestaltung des Erinnerns. Der Vorschlag, wenigstens jenen Verfolgtenvertretungen eine Dauermitgliedschaft einzuräumen, deren zentrale Erinnerungsorte in Sachsen liegen, wurde abgelehnt. Unser Eindruck ist, dass diese strukturelle Schwächung der Erinnerungspolitik ihrer eventuellen Neuausrichtung unter veränderten politischen Rahmenbedingungen in die Hände spielt.

Bemerkenswert finde ich die Feststellung in der genannten Erklärung, dass es zwischen der Stiftung und der Bundesvereinigung keine Einigkeit in der grundsätzlichen Bewertung der faschistischen Militärjustiz gibt. Wie ist das zu verstehen?

Das ist etwas kompliziert. Seitens der Stiftung oder der Leitung in Torgau gibt es dazu keine expliziten Stellungnahmen. Man kann deren Positionierung aber aus anderweitigen Stellungnahmen ableiten. Das Hauptproblem ist unserer Ansicht nach, dass das Thema der NS-Militärjustiz und ihrer verbrecherischen Konsequenzen nicht bis zu dem Punkt einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der Militärjustiz entwickelt wird. Die Leiterin in Torgau hat laut einem Zeitungsbeitrag zum Beispiel sinngemäß geäußert, eine Militärjustiz müsse anders als in der Nazizeit heute rechtsstaatlich organisiert sein. Das sei in vielen Ländern nicht der Fall. Die Bundesvereinigung ist anderer Ansicht. Sie lehnt eine Militärjustiz als Sonderjustiz grundsätzlich ab. Eine Militärjustiz schränkt die Rechte von Soldaten grundsätzlich ein, weil sie alle Fälle unter dem Gesichtspunkt militärischer Interessen verhandelt. Eine Militärjustiz entscheidet immer zugunsten des Militärs und der in dem jeweiligen Krieg vertretenen Interessen.

Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten existiert seit 1994. Seit wann hat die Vereinigung der Opfer der NS-Militärjustiz dort mitgearbeitet?

Wir haben von Anfang an mit der Stiftung zusammengearbeitet. Und diese Zusammenarbeit war von Anfang an von Konflikten geprägt.

Die Konflikte ergaben sich in erster Linie aus unterschiedlichen Vorstellungen von der Konzeption der Dauerausstellung »Spuren des Unrechts« in Torgau?

Ja. Torgau war während des Zweiten Weltkrieges so etwas wie die Zentrale der NS-Militärjustiz, die an die 30.000 Todesurteile gefällt hat, von denen über 20.000 vollstreckt wurden. Wenn Sie durch Torgau gehen, dann stoßen Sie noch heute auf Schritt und Tritt auf Gebäude, die einen Bezug dazu haben. In Torgau befanden sich das 1943 aus Berlin dorthin verlagerte Reichskriegsgericht, zwei große Militärgefängnisse – Fort Zinna und Brückenkopf –, zwei Feldstraflager und zwei Hinrichtungsstätten. Für die Bundesvereinigung stand und steht unverrückbar fest, dass eine historische Ausstellung in Torgau den Schwerpunkt auf diesen Komplex zu legen hat. Die Stiftung aber macht geltend, dass Fort Zinna, das heute eine Justizvollzugsanstalt beherbergt, von 1945 bis 1949 als Internierungslager der sowjetischen Militärverwaltung und danach als Strafgefängnis in der DDR genutzt wurde. Die Stiftung führt diese Geschichte in »drei Verfolgungsperioden« zusammen – die Nazizeit, die Zeit der sowjetischen Besatzung, die DDR –, die sie als prinzipiell gleichwertig oder gleichgewichtig ansieht. Und das hat die Bundesvereinigung immer grundsätzlich abgelehnt. Entscheidend für unseren Standpunkt ist die Ablehnung dieser Gleichsetzung und der damit stillschweigend vorgenommenen Relativierung der Verbrechen der Nazizeit.

Woher kommt diese auf Gleichsetzung »der Diktaturen« bedachte Linie der sächsischen Gedenkstättenpolitik?

Da muss man sich die Debatten in den Jahren nach 1990 in Erinnerung rufen. Dem 1999 beschlossenen Konzept zur Gedenkstättenförderung gingen Auseinandersetzungen über den Umgang mit unterschiedlichen Formen der Verfolgung vor und nach 1945 voraus. Hauptschauplatz dieser Auseinandersetzungen war die Gedenkstätte Buchenwald in Thüringen. Hier gab es, angefangen bei der CDU-geführten Landesregierung, massive Bestrebungen, die unterschiedlichen »Verfolgungsperioden« in einer Dauerausstellung zusammenzuführen. Das ist nicht zuletzt durch den Widerstand von Häftlingsorganisationen und wegen der dadurch drohenden Internationalisierung dieses Konflikts abgewehrt worden. Letztlich wurde für Buchenwald eindeutig entschieden, dass die Zeit des sowjetischen Speziallagers nicht auf einer Ebene und unter einem Dach mit der Geschichte des deutschen Konzentrationslagers verhandelt oder gar gleichgesetzt werden kann.

In Sachsen lief das ein bisschen anders.

In der sächsischen Erinnerungs- und Gedenkstättenpolitik hat sich die in der ganzen Bundesrepublik in den 90er Jahren sehr starke Tendenz zur Gleichsetzung durchgesetzt. Es ist wichtig, sich diese Verschränkung von Bundes- und Landesebene klarzumachen, um nicht den Fehler zu machen, das für ein speziell sächsisches Problem zu halten, auch wenn es sich heute in der Zuspitzung wie ein sächsischer Sonderweg darstellt. 2004 gab es den letzten koordinierten Vorstoß aus Kreisen der CDU und CSU, die in Sachsen bereits verbindliche Interpretation des »antitotalitären Konsenses« auf die gesamte Bundesrepublik zu übertragen. Als Protagonist agierte der Bundestagsabgeordnete und ehemalige Bürgerrechtler Günter Nooke, damals kultur- und medienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Diese sogenannte Nooke-Initiative ist gescheitert – auch, weil es zu einer partiellen Distanzierung im konservativen Lager kam. Der Antrag auf eine entsprechende Überarbeitung des Bundesgedenkstättengesetzes wurde wesentlich modifiziert.

2004 geriet auch die sächsische Gedenkstättenstiftung ins Schlingern.

Ja. Hier sieht man in der Rückschau sehr deutlich, dass nicht nur unsere Bundesvereinigung ein grundsätzliches Problem mit der sächsischen Linie hatte. Auslöser dieser Zuspitzung war, dass der damalige Vizevorsitzende des Zentralrats der Juden, Salomon Korn, demonstrativ die Eröffnungsveranstaltung der Leipziger Buchmesse verließ, bei der die lettische Außenministerin Sandra Kalniete mit einer geschichtsrevisionistischen, die Naziverbrechen durch Gleichsetzung relativierenden Rede aufgetreten war. Für den Zentralrat und für die Organisationen der Naziverfolgten war dieser Eklat damals der Anlass, öffentlich deutlich zu machen, dass sie nicht mehr gewillt waren, mit der Kalniete-Rede vergleichbare oder deckungsgleiche Erscheinungen in der sächsischen Gedenkstättenpolitik hinzunehmen. Diese Organisationen, darunter die Bundesvereinigung, setzten die Zusammenarbeit mit der Stiftung für mehrere Jahre aus. 2004 war mit dem Scheitern der Nooke-Initiative und der Zuspitzung des Konflikts in Sachsen also ein wichtiges Jahr für die weitere Entwicklung der Erinnerungspolitik in der Bundesrepublik.

Wie wurde dieser Konflikt reguliert?

Durch das offene Eingreifen der sächsischen Landesregierung, die eine Überarbeitung des sächsischen Gedenkstättengesetzes mit dem Ziel der Einebnung der aufgetretenen Widersprüche in Angriff nahm. Politisch musste reagiert werden, weil der Druck zu groß geworden war. Es hatte ja nicht nur die Diskussion um die Stiftung gegeben, sondern etwa auch die Skandale um das – übrigens auch im Stiftungsrat vertretene – Dresdner Hannah-Arendt-Institut, wo man sich zum Beispiel mit der Frage beschäftigt hatte, inwieweit Widerstand gegen Hitler legitim gewesen ist.

Die Überarbeitung des Gesetzes war ein taktischer Rückzug, um ohne Preisgabe der Grundpositionen die Wogen zu glätten?

So würde ich das auch sehen. In dem überarbeiteten Gesetz wurde nunmehr die besondere Bedeutung der Verbrechen an den Juden hervorgehoben. Diese besondere Dimension war in dem alten Gesetz nicht benannt worden. Andere sächsische Spezifika blieben aber unverändert erhalten. Zum Beispiel der Umstand, dass in den Gremien der Stiftung Vertreter der vor 1945 Verfolgten und nach 1945 Verfolgten zur Zusammenarbeit gezwungen waren. Mit der zusätzlichen Merkwürdigkeit, dass diejenigen, die sich für die Zeit nach 1945 »zuständig« fühlen, stets ein zahlenmäßiges Übergewicht hatten. Der Vorsitzende des Beirats kam immer aus diesem Spektrum. Dieser Vorsitzende hat den Beirat dann auch im Stiftungsrat vertreten. Das wurde später ein wenig abgemildert, indem man zum Beispiel einen stellvertretenden Vorsitzenden bestimmte.

Die partielle Überarbeitung des Stiftungsgesetzes wurde dann durch eine interessante internationale Vernetzung aufgefangen.

Genau. Durch den gleichsam parallel vollzogenen Beitritt der Stiftung zur sogenannten Platform of European Memory and Conscience. Das ist die auf EU-Ebene agierende erinnerungspolitische Pressure Group der Visegrád-Staaten und der drei baltischen Länder, der sich aus Deutschland neben der sächsischen Gedenkstättenstiftung auch die Gedenkstätte Hohenschönhausen und die Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft angeschlossen haben. In der programmatischen Deklaration der Platform ist so deutlich wie kaum irgendwo sonst die Gleichsetzung von Naziregime und Sowjetunion postuliert worden. Der um das Jahr 2010 bekundete Reformwillen der Stiftung erwies sich also als ausgesprochen doppelbödig: Manches wurde entschärft, es wurde auch beschlossen, die Ausstellung in Torgau zu überarbeiten, und gleichzeitig wurde durch den Beitritt zur Platform die alte erinnerungspolitische Linie erneut bekräftigt. In der Kommission, die das Gedenkstättenstiftungsgesetz überarbeiten sollte, habe ich auch deshalb gegen den Entwurf gestimmt.

Wie kann man diese strukturelle Dominanz der Gleichsetzungsfraktion in Sachsen erklären?

Das liegt daran, dass politische Vertreter dieser Richtung in Sachsen direkt nach 1990, als Posten und Einfluss in Institutionen verteilt, Institute gegründet und Lehrstühle vergeben wurden, den entscheidenden Einfluss ausübten. Es hat da nie einen intellektuellen Wettstreit gegeben. Mir ist keine einzige Programmschrift bekannt, wo das, was in Sachsen über 30 Jahre erinnerungspolitisch vertreten wurde, argumentativ begründet und gerechtfertigt worden wäre. Es wurde einfach gemacht, weil das entsprechende Personal den nötigen institutionellen Einfluss besaß. Das war eine allgemeine Tendenz in der sächsischen Politik, ohne dass mal irgendwer gesagt hätte, so, wir beschließen das jetzt. Die einzige Festlegung war im Grunde die allgemeine Verbindlichkeit der Totalitarismusdoktrin. Verkörpert hat diese Orientierung der 2020 abgelöste Geschäftsführer Siegfried Reiprich, der ja auch den Beitritt zur Platform zu verantworten hatte.

Wie hat sich diese so beharrlich verteidigte Linie auf Torgau ausgewirkt?

Die Gleichsetzung der drei genannten Perioden hat de facto dazu geführt, dass die Verfolgungsgeschichte der Opfer der NS-Militärjustiz, auf der laut der anfänglichen Vereinbarungen eigentlich der Schwerpunkt hätte liegen sollen, abgehandelt worden ist auf einem Drittel der Ausstellungsfläche. Das war also nicht einmal mehr eine Gleichsetzung, sondern eine regelrechte Zurücksetzung. Und vor Fort Zinna soll gemeinsam an die Verfolgten von vor und nach 1945 erinnert werden. Die Bundesvereinigung ist der Ansicht, dass man dieses Gedenken nicht ineinander übergehen lassen kann. Nach 1945 saßen dort auch sehr viele Nazitäter ein. Darunter Täter, die im Rahmen der Militärjustiz Menschen malträtiert und getötet haben. Das war für die Bundesvereinigung eine Zumutung. Die Stiftung hat den von uns verlangten expliziten Hinweis auf diese Täter in der Gedenkanlage vor Fort Zinna abgelehnt. Wir wollten dann, dass diese Täter vom Gedenken ausgeschlossen werden. Die Stiftung hat daraufhin für die entsprechende Tafel die Formulierung verwendet, dass hier an unschuldige Opfer aus der Zeit nach 1945 erinnert wird. Das Problem dabei ist, dass viele Täter in der Bundesrepublik im juristischen Sinne bis heute als unschuldig gelten. Die Militärrichter wurden nie bestraft, galten sogar als ehrenwert und haben große Nachkriegskarrieren gemacht – siehe Hans Filbinger. Und viele Urteile der DDR-Justiz gegen Nazitäter – Stichwort Waldheimer Prozesse – wurden pauschal als Unrecht aufgehoben. Da sind explizit Nazitäter formal für unschuldig erklärt worden. Es gibt Leute, für die ist auch der hingerichtete Kommandant des Wehrmachtgefängnisses Fort Zinna ein Opfer des Stalinismus.

Und die vor fast 15 Jahren beschlossene Überarbeitung der Ausstellung wurde bis heute nicht fertiggestellt?

So ist es. Das ist ein Skandal für sich. Jetzt soll sie im August fertig werden. Unter dem Strich ist festzuhalten: Vernünftig beteiligt waren wir nie. Ich habe mehrmals gefordert, dass die Bundesvereinigung einbezogen wird in die Überarbeitung. Unser wissenschaftlicher Beirat, dessen langjähriger Vorsitzender Manfred Messerschmidt war, verfügt in diesen Fragen über eine besondere Kompetenz. Und das ist immer abgelehnt worden. Dann wurde nach fast 15 Jahren des Werkelns an dieser Ausstellung vom Geschäftsführer im vergangenen Herbst in einer Sitzung mündlich eine vollständige Veränderung der Konzeption angekündigt, worüber wir vorher in keiner Weise informiert wurden. Wir sehen spätestens nach dieser jüngsten Erfahrung keine Chance, dass wir da in einer sachgerechten Form an den Entscheidungen beteiligt werden.

Wie geht es für die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz jetzt weiter? Torgau bleibt ja der zentrale Erinnerungsort.

Wir werden die Auseinandersetzung um eine angemessene Erinnerungskultur weiter führen, nur eben nicht mehr innerhalb der Stiftung. Wir wollen insbesondere auch die Frage beantworten, wie es möglich war, dass sich die beschriebene Politik in Sachsen durchsetzen konnte. Erst wenn solche und andere, damit zusammenhängende Fragen geklärt sind, gibt es wieder eine Grundlage für die Mitarbeit in den sächsischen Institutionen.

Rolf Surmann ist Historiker und Publizist. Als Mitglied ihres wissenschaftlichen Beirats vertrat er von 2007 bis zu seinem Austritt im März 2024 die 1990 von dem ehemaligen Wehrmachtdeserteur Ludwig Baumann und einigen Mitstreitern gegründete Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e. V. im Beirat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten

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