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Mr. Cum-ex in Karlsruhe gescheitert

Karlsruhe. Hanno Berger, Wegbereiter der milliardenschweren »Cum-ex«-Steuerbetrügereien, ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Die Beschwerde, die sich gegen das Verwerfen seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) richtete, sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, »weil sie nicht hinreichend begründet« sei, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag mit. Die Verurteilung von »Mr. Cum-ex« zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro ist damit endgültig. In einem zweiten Verfahren wurde Berger zu einer weiteren Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Dagegen wehrt sich der Steuerbetrüger noch. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.02.2024, Seite 5, Inland

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