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Urteil: Kein Waffenschein für KSK-Veteran

Münster. Einem Soldaten des »Kommandos Spezialkräfte« (KSK), der sich nach seiner Rückkehr aus Afghanistan durch islamistische Anschläge gefährdet sieht, wird kein Waffenschein erteilt. Das entschied das NRW-Oberverwaltungsgericht am Mittwoch. Es befand, das erforderliche waffenrechtliche Bedürfnis liege nicht vor. Personen, die Angriffe befürchten, kann ein Waffenschein nur erteilt werden, wenn sie glaubhaft machen, wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu sein. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.08.2023, Seite 4, Inland

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