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Hambacher Forst: Berufung zugelassen

Münster. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat im Verfahren über die Räumung des Hambacher Forsts Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. September 2021 zugelassen. Das teilte das OVG am Freitag mit. Das Kölner Gericht hatte entschieden, dass die Räumung, die die Stadt Kerpen im Herbst 2018 auf Weisung des Landesbauministeriums durchgeführt hatte, rechtswidrig gewesen sei. Die Stadt muss nun die Berufung innerhalb eines Monats begründen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.04.2022, Seite 4, Inland

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