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Homosexuelle Justizopfer: Entschädigung nur an wenige

Bonn. Menschen, die in Deutschland wegen einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungen strafrechtlich verurteilt wurden, können nur noch bis zum 21. Juli Anträge auf Entschädigung stellen. Von der Möglichkeit haben bislang nur wenige Betroffene Gebrauch gemacht. Darauf hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) am Mittwoch in Bonn hingewiesen. 325 Personen haben nach BfJ-Angaben entsprechende Anträge gestellt. 254 von ihnen wurden insgesamt 870.000 Euro gezahlt. Schätzungen zufolge waren zwischen 1945 und 1994 etwa 69.000 Menschen in Deutschland wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.04.2022, Seite 2, Inland

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