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NRW-Fleischindustrie: Pflichttest auf Corona

Düsseldorf. Die Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen (NRW) muss Beschäftigte auf ihre Kosten künftig mindestens zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Die neue Vorgabe gelte ab 1. Juli für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig Fleisch verarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten und unabhängig davon, ob es sich um eigene Beschäftigte oder Werkvertragsnehmer handele, teilte das NRW-Ministerium für Arbeit und Gesundheit am Sonnabend in Düsseldorf mit. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.06.2020, Seite 5, Inland

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