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Dieselskandal: BGH erkennt »Mängel« an

Karlsruhe. Im VW-Dieselskandal hat erstmals der Bundesgerichtshof (BGH) Stellung bezogen und dabei die Position der VW-Kunden gestärkt. Das oberste deutsche Zivilgericht in Karlsruhe stellte am Freitag klar, dass es illegale Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren derzeit als »Sachmangel« einstuft. Bislang gibt es in dem Skandal kein höchstrichterliches Grundsatzurteil, an dem sich die übrigen Gerichte orientieren können. Verbraucherzentralen haben die Feststellungen des BGH zu illegaler Dieselabgastechnik begrüßt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.02.2019, Seite 9, Inland

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