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BGH-Urteil über digitales Erbe
Karlsruhe. Persönliche Inhalte im Netz fallen genauso wie Briefe oder Tagebücher von Verstorbenen an deren Erben. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag nach jahrelangem Rechtsstreit. Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als analoge, hieß es in der Urteilsbegründung. Geklagt hatte eine Frau, die Facebook-Chatverläufe ihrer verstorbenen Tochter einsehen wollte. (dpa/jW)
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