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02.05.2018
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In Berlin heißt es heute zum 15. oder 16. Mal, so genau haben die Veranstalter nicht mitgezählt: »Heraus zum 02. Mai, dem Kampf- und Feiertag der Arbeitslosen«. Treffpunkt ist wie in den Vorjahren 13 Uhr am Senefelderplatz in Prenzlauer-Berg. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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