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Leserbrief zum Artikel Sanktionsregime: 15 Jahre Verfassungsbruch vom 06.11.2019:

Staatlicher Sozialrassismus oder die Minimierung des Minimums

In der Mathematik stellt ein Minimum entweder einen nicht mehr unterschreitbaren oder einen mindestens zu erreichenden Wert dar (Grenzwertbetrachtung). Im Kapitalismus wie in der diesem immanenten Klassenjustiz hingegen scheinen die Naturgesetze je nach Interessenlage bzw. Machtkonstellation rein willkürlich definierbar zu sein. Denn wieso ist ein Wert, der einmal als ein zum nackten Überleben eines Menschen bzw. einer Familie unabdingbares und absolutes Minimum festgesetzt wurde, nun plötzlich doch noch um weitere 30 Prozent reduzierbar? Sollen sich die derart weiter Entrechteten doch nunmehr auch mit nur noch 70 Prozent der Menschenwürde zufrieden geben. Das muss genügen! Doch wie ist das noch vermittelbar? Nachvollziehbar ist es jedenfalls nicht mehr. Um diesen fundamentalen Widerspruch aufzuheben, müsste man schon den Wortlaut des Artikel 1 (1) des Grundgesetzes ändern in: »Die Würde der nicht durch Hartz-IV Stigmatisierten ist unantastbar.« Aber was nicht ist, kann ja noch werden.
Reinhard Hopp
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