Leserbrief zum Artikel Haben Väter nicht auch Pflichten?
vom 10.08.2010:
Verdrehung der Tatsachen eines Urteils
Sehr geehrte Frau Röhl,
es ist schon erstaunlich mit wie viel Ignoranz gegenüber den Tatsachen des in dem Artikel erwähnten BGH Urteiles hier Front gegen Väter gemacht wird, welche sich wirklich um ihre Kinder kümmern wollen.
Entweder handelt es sich ganz bewusst um Stimmungsmache gegen Väter oder um grottenschlechten "Journalismus" - der dann aber bereits nicht mehr so heissen darf.
Die beiden Väter die zum einen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und zum anderen als Folge daraus das Urteil des BGH erstritten haben, sind einen langen und harten Weg gegangen, um für die eigenen Kinder da zu sein.
Diesen Männern - von denen es in Deutschland sehr viele gibt - wurde das Recht genommen für das eigene Kind da zu sein, und das nur, weil sie bei der Geburt nicht mit der Mutter verheiratet waren.
Das fehlende gemeinsame Sorgerecht macht die unehelichen Väter zu Bezahlstationen ohne jegliches Recht, viel zu oft sind diese Väter auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen.
Das dramatische Bild, was in dem "Artikel" gezeichnet wird ist weit entfernt von der üblichen Realität und restlos überspitzt dargestellt.
Das Kind als Sache wird von einer weitaus größeren Zahl Mütter BENUTZT als von den Vätern, die nur etwas Zeit mit dem Kind verbringen wollen, dabei sein wollen, wie es wächst und gedeiht, auch wenn die Beziehung zur Mutter längst beendet ist.
Wenn Sie sich mit dem Urteil befasst hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass die Mutter sehr wohl das Recht hat, das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern - gerade in Fällen, wie dem von Ihnen beschriebenen.
Gerade bei dem sensibelen thema Kinder und Kindeswohl wäre mehr Recherche, Objektivität und deutlich wenger aggressive Meinungsmache angebracht gewesen, denn um nichts anderes geht es bei der Ausübung des Sorgerechtes - ausschließlich um das Kindeswohl!
es ist schon erstaunlich mit wie viel Ignoranz gegenüber den Tatsachen des in dem Artikel erwähnten BGH Urteiles hier Front gegen Väter gemacht wird, welche sich wirklich um ihre Kinder kümmern wollen.
Entweder handelt es sich ganz bewusst um Stimmungsmache gegen Väter oder um grottenschlechten "Journalismus" - der dann aber bereits nicht mehr so heissen darf.
Die beiden Väter die zum einen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes und zum anderen als Folge daraus das Urteil des BGH erstritten haben, sind einen langen und harten Weg gegangen, um für die eigenen Kinder da zu sein.
Diesen Männern - von denen es in Deutschland sehr viele gibt - wurde das Recht genommen für das eigene Kind da zu sein, und das nur, weil sie bei der Geburt nicht mit der Mutter verheiratet waren.
Das fehlende gemeinsame Sorgerecht macht die unehelichen Väter zu Bezahlstationen ohne jegliches Recht, viel zu oft sind diese Väter auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen.
Das dramatische Bild, was in dem "Artikel" gezeichnet wird ist weit entfernt von der üblichen Realität und restlos überspitzt dargestellt.
Das Kind als Sache wird von einer weitaus größeren Zahl Mütter BENUTZT als von den Vätern, die nur etwas Zeit mit dem Kind verbringen wollen, dabei sein wollen, wie es wächst und gedeiht, auch wenn die Beziehung zur Mutter längst beendet ist.
Wenn Sie sich mit dem Urteil befasst hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass die Mutter sehr wohl das Recht hat, das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern - gerade in Fällen, wie dem von Ihnen beschriebenen.
Gerade bei dem sensibelen thema Kinder und Kindeswohl wäre mehr Recherche, Objektivität und deutlich wenger aggressive Meinungsmache angebracht gewesen, denn um nichts anderes geht es bei der Ausübung des Sorgerechtes - ausschließlich um das Kindeswohl!