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Aus: Ausgabe vom 27.03.2026, Seite 4 / Inland
»Rheinmetall entwaffnen«

Strafaufschlag für Kriegsgegner

NRW: Antimilitarist wegen Blockade von Bundeswehr-Karrierezentrum zu hoher Geldstrafe verurteilt
Von Bernhard Krebs, Köln
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Antimilitaristen mit Polizeibetreuung in Kölner Sommermorgensonne: Blockade der Konrad-Adenauer-Kaserne (27.8.2025)

Bei feinstem rheinischen »Usselwetter« mit starkem Wind und kaltem Regen hatten sich am Mittwoch rund 20 Unerschrockene vor dem Kölner Justizzentrum an der Luxemburger Straße zu einer Solidaritätskundgebung für den Antimilitaristen David R. versammelt. Der 29jährige stand wegen eines Verstoßes gegen das nordrhein-westfälische Versammlungsgesetz vor dem Amtsgericht. Hintergrund war eine Blockadeaktion von rund 80 Aktivisten des antimilitaristischen Protestcamps »Rheinmetall entwaffnen« vor der Konrad-Adenauer-Kaserne im August 2025. Die Kaserne ist einer der Verwaltungsstandorte der Bundeswehr und laut Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft ein »Bundeswehr-Karrierezentrum«.

Das Protestcamp vom 26. bis 30. August im Kölner Grüngürtel war von Beginn an Repressionen durch die Polizei ausgesetzt. Zunächst per Verfügung verboten, konnte das Camp nur nach erfolgreicher Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster stattfinden. Die Polizei war kein guter Verlierer und die Teilnehmer des Camps fortan zahlreichen Provokationen und Gängelungen durch die Staatsmacht ausgesetzt. Höhepunkt der Eskalationsstrategie: ein Polizeikessel in der Kölner Innenstadt, bei dem mehr als 500 Teilnehmer eines 3.000 Köpfe zählenden Demozugs teilweise mehr als neun Stunden festgehalten wurden.

Drei Tage vor der Demo hatten Protestcamper am Morgen des 27. August mit rund 80 Teilnehmern in weißen Maleranzügen und Sturmhauben in Regenbogenfarben eine Zufahrt zur Konrad-Adenauer-Kaserne im Kölner Süden blockiert. Sie wurden umgehend von Bereitschaftspolizisten eingekesselt und einer Identitätsfeststellung zugeführt. Aus den Sturmhauben strickten Polizei und Staatsanwaltschaft dann massenhaft Anzeigen wegen Verstößen gegen das Vermummungsverbot. Nur noch die Augen von R. seien zu sehen gewesen, »eine Identifikation sollte so verhindert werden«, zeigte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft überzeugt.

Laut einer Mitteilung der Roten Hilfe vom Dienstag hatten in den zurückliegenden Wochen zahlreiche Teilnehmer der Blockade Strafbefehle erhalten – so auch David R., der aber Einspruch einlegte, weshalb es zur Verhandlung kam. Verteidigerin Greta Aghamiri erklärte, dass die Bekleidung symbolisch mehrere Protestanliegen der jungen Generation gebündelt habe. So stünden die Maleranzüge in Bezug zur Klimagerechtigkeitsbewegung. Die »Regenbogen-Balaclavas« stünden hingegen für »Vielfältigkeit und Lebensbejahung« und seien ein bewusstes Gegensymbol »zur Einfältigkeit und Tristesse der Uniformiertheit und der Tarnfleckästhetik« der Bundeswehr gewesen. Bei der Identitätsfeststellung des Mandanten durch die Polizei habe der 29jährige sogleich seinen Personalausweis gezeigt. Eine Verweigerung der Identitätsfeststellung sähe anders aus, zeigte sich Aghamiri überzeugt.

Auch R. äußerte sich im letzten Wort zu seinen Beweggründen bei der Blockade. Er habe sich an jenem Morgen »Aufrüstung und Kriegstüchtigkeit« verweigern wollen. »Verweigern heißt, nicht zu glauben, dass mehr Waffen Frieden oder Sicherheit bringen.« Gerade weil die Machthaber der Welt »aktuell alle am Durchdrehen sind«, würden noch mehr Waffen »in ihren Händen und noch mehr Soldaten in ihren Armeen« die Welt nicht sicherer machen, sagte der 29jährige, der auch auf den Zusammenhang von Hochrüstung und Militarisierung mit dem von der Bundesregierung und Kapitalverbänden forcierten Abbau des Sozialstaates aufmerksam machte: »Verweigern heißt, den Staat darin zu behindern, sein Geld in den Bau neuer Kasernen zu stecken, statt in neue Krankenhäuser, eine bessere digitale Infrastruktur oder neuen Wohnraum.«

Genutzt hat R. der Widerspruch nicht. Im Gegenteil: Die zuvor unter Strafvorbehalt ausgesprochenen 900 Euro aus dem Strafbefehl – sozusagen eine Geldstrafe auf Bewährung – verdoppelte Amtsrichter Christian Sommer auf 1.800 Euro (60 Tagessätze à 30 Euro) ohne Strafvorbehalt. Die Begründung des Richters: »Eine reuige und geständige Einlassung habe ich von Ihnen nicht gehört, und dann gibt’s eben einen Aufschlag.« Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung und Sprungrevision sind möglich.

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