Weimers Sorgen
Von Peter Merg
Es geht doch: Wolfram Weimer kann es auch subtil. Der just bei seinem Versuch, die Berlinale politisch zu kujonieren, mit Anlauf gegen die Wand gerannte Kulturstaatsminister scheint wenigstens in minder publicityträchtigen Fällen einen Weg gefunden zu haben, die Freiheit kultureller Betätigung zu kastrieren. Das legt eine Recherche der Süddeutschen Zeitung nahe, die am Dienstag erschien. Der Anlass: der Deutsche Buchhandlungspreis, eine der unüberschaubar vielen Auszeichnungen, mit denen das Haus des Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) mit minimalen Preisgeldern (hier bis zu 25.000 Euro) die hiesige Kulturlandschaft, nun ja, pflegt. Beziehungsweise hegt, denn in diesem Jahr sind die Buchhandlungen »Schwankende Weltkugel« in Berlin, »The Golden Shop« in Bremen und »Rote Straße« in Göttingen laut Weimers Kulturbürokraten nicht preiswürdig. Alles im weiteren Sinne linke Läden, wobei da traditionsmarxistische Verächter der postmodernen, feministischen usw. Theoriemoden mit der Nase rümpfen dürften. So auch der Verfassungsschutz. Den hatten Weimers Leute gefragt, ob für die 118 von einer unabhängigen Jury bestimmten, auszuzeichnenden Buchläden »Erkenntnisse« vorlägen. Lagen sie für die drei. Welche, sagt der Inlandsgeheimdienst nicht. Weimer ist es egal, für Konsequenzen reicht es: Die drei Läden wurden gestrichen.
Ob es dabei eine Rolle gespielt hat, dass zur vergangenen Frankfurter Buchmesse das rechte Krawallportal Nius dem Kulturstaatsminister einen Strick daraus drehen wollte, dass selbst linke unabhängige Verlage wie der Verbrecher-Verlag oder die edition assemblage ab und an eine der Hunderten Zuwendungen des Deutschen Verlagspreises erhalten? Das wäre die defensive Lesart. Die offensive: Der das Scheinwerferlicht suchende Bundesbeauftragte, der so gerne die Kunstfreiheit im Munde führt, begnügt sich bei deren Beschneidung manchmal auch mit leisen Methoden.
Wie alles, was bei ihm funktioniert, hat er es sich nicht selbst ausgedacht. Im Jahr 2017 hatte eine damalige Staatssekretärin im Innenministerium namens Emily Haber an alle Ministerien geschrieben und diese dazu aufgefordert, mögliche Preisträger beliebiger Auszeichnungen des Bundes vom Verfassungsschutz (BfV) prüfen zu lassen. Das »Haber-Verfahren« war geboren. Das BfV informiert streng genommen nur darüber, ob ihm »Erkenntnisse« vorliegen – was freilich nach Ansicht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (Gutachten 2020), wie des Datenschutzbeauftragten des Bundes (Brief 2019) unzulässig ist, da ein Urteil des Verfassungsgerichtes von 2022 derlei Informationsweitergabe an Behörden untersagt, die nicht der Strafverfolgung dienen – sofern es nicht um ein gewichtiges Rechtsgut geht. Ist die Einschränkung der Freiheit von Kunst und Kultur ein solches? Weimer hätte da wohl keine Einwände.
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