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Aus: Ausgabe vom 04.03.2026, Seite 5 / Inland
Lohnarbeit und Sorgearbeit

Ungleichheit weiterhin hoch

In nur knapp jedem zehnten Paarhaushalt hat die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr männlicher Partner
Von Gudrun Giese
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Eine Schande ist, dass solche Schilder noch notwendig sind (Berlin, 8.3.2025)

Kaum etwas scheint lebendiger als das so oft schon totgesagte Patriarchat. Ein Ausdruck für die gesellschaftliche Dominanz der Männer ist die Einkommensverteilung, an der sich seit langem wenig ändert. So belegen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis), dass nur in knapp jedem zehnten Paarhaushalt die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr männlicher Partner bezieht.

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März präsentierte Destatis Ergebnisse der »Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen« (EU-SILC) 2025. Danach hatten in 55,8 Prozent der Paarhaushalte die Männer als Haupteinkommensbezieher die Nase vorn. Bei immerhin etwas mehr als einem Drittel, 34,3 Prozent, brachten Frau und Mann jeweils in etwa gleich hohe Nettoeinkommen nach Hause. Nach statistischer Definition wird der Person das Haupteinkommen zugeordnet, die 60 Prozent oder mehr zum gesamten Nettoeinkommen des Paares beisteuert. Besonders stark fallen die Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau in Haushalten mit Kindern aus. Hier bilden sich besonders deutlich die »klassischen« Rollenmodelle ab, die für den weiblichen Part neben (Teilzeit-)Erwerbsarbeit unbezahlte Kinderbetreuung und Hausarbeit vorsehen. Entsprechend steuern in Paarhaushalten mit Kindern nur 7,7 Prozent der Frauen das höhere Nettoeinkommen bei. In nahezu zwei Dritteln dieser Konstellationen (64,6 Prozent) bezog der Mann das Haupteinkommen. In 27,7 Prozent solcher Haushalte war das Verhältnis ausgewogen. Generell arbeiteten Mütter deutlich häufiger in Teilzeit als erwerbstätige Frauen insgesamt, während es bei den Männern genau umgekehrt ist, so Destatis, denn Väter sind seltener in Teilzeitjobs als andere erwerbstätige Männer. Insgesamt habe sich das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern mit Blick auf die Einkommensverteilung in den zurückliegenden Jahren wenig verändert, resümieren die Statistiker.

Forscher des Wirtschafts- und Sozialpolitischen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung haben kürzlich untersucht, welchen Anteil an Erwerbsbeteiligung, Haus- und Sorgearbeit Männer und Frauen jeweils übernehmen und festgestellt, dass die Ungleichheit »auf hohem Niveau« stagniere. Begründet sei dies in der geschlechterspezifischen Arbeitsteilung, der nach wie vor ungleichen Verteilung von einerseits bezahlter Erwerbs- und andererseits unbezahlter Sorge- und Hausarbeit sowie dem vor allem in Paarhaushalten dominierenden Zuverdienermodell, bei dem die Frau nur ein kleines Erwerbseinkommen aus einem Minijob oder einer Teilzeitstelle bezieht, während der Mann den Löwenanteil zum Haushaltseinkommen beiträgt. Einzig positiv konnte vermerkt werden, dass es einen Aufwärtstrend bei den Einkommen und Rentenansprüchen für Frauen gebe, stellten die WSI-Forscher fest. Allerdings betrug der Lohnunterschied (Gender Pay Gap) auch 2025 immer noch rund 16 Prozent, belegt eine weitere WSI-Untersuchung. Seit 2006 verringerte sich die Lücke zwar um sieben Prozentpunkte, was allerdings in Euro und Cent bedeutet, dass Frauen im vergangenen Jahr im Durchschnitt 4,24 Euro weniger Bruttostundenlohn bekamen als Männer. Damit falle der Gender Pay Gap in Deutschland weiterhin sehr hoch aus und liege deutlich über dem europäischen Durchschnittswert, schrieb das WSI. 2023 lag die Geschlechterlohnlücke im Durchschnitt aller 27 EU-Staaten danach bei zwölf Prozent, während Deutschland in dem Jahr noch einen Gap von 17,6 Prozent aufwies.

Bis zum 7. Juni muss das deutsche Entgelttransparenzgesetz an die europäische Entgelttransparenzrichtlinie angepasst werden. Deren Regelungen sind immerhin etwas schärfer gefasst. So würde die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht etwa mit erweiterten Berichtspflichten und Auskunftsansprüchen in Betrieben ab 100 Beschäftigten ebenso einhergehen wie mit mehr Transparenz bei Ausschreibungen und einer Umkehr der Beweislast zu Lasten von Unternehmensleitungen beim Verdacht der Geschlechterdiskriminierung.

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