Mittelschicht? Welche Mittelschicht?
Von Niki Uhlmann
»Ihr kriegt jetzt mehr Geld«, versprach Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) »denen, die für 3.000 Euro arbeiten gehen«, als er Mitte Januar eine Einkommensteuerreform in Aussicht stellte, die »kleine und mittlere Einkommen entlasten« soll. Die Koalitionspartnerin CDU versteht darunter allerdings etwas anderes: Es sei höchste »Zeit, dass den Leistungsträgern dieser Gesellschaft auch die steuerliche Anerkennung zuteil wird«, heißt es in einem auf ihrem Bundesparteitag beschlossenen Antrag, der vorsieht, dass der Spitzensteuersatz erst ab einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro erhoben wird. Wer künftig entlastet und wer für die Finanzierung des sogenannten Gemeinwesens herangezogen werden soll, ist zum neuen Zankapfel der Bundesregierung geworden.
»Ich könnte sofort und ohne Probleme mehr Steuern zahlen«, gab sich Tim Klüssendorf, Generalsekretär der SPD, von der Augsburger Allgemeinen zu seinem Bruttomonatsverdienst von mehr als 11.000 Euro befragt am Montag großzügig. Dennoch sei ein »Gerechtigkeitsproblem«, dass »durch die Kombination aus Steuern und Sozialabgaben zu wenig im Geldbeutel der Menschen landet«. Nur wäre es falsch, würde die anstehende Reform auf »die größte Entlastung« bei den »höheren Einkommen« abzielen. Statt dessen müssten gerade diese »starken Schultern, die mehr tragen könnten«, eine Entlastung des »mittleren Einkommensbereichs bis hin zu 80.000« quer finanzieren.
So sollte die Schwelle für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zwar angehoben, zudem aber eine weitere »Stufe in der Einkommenssteuer« eingeführt werden, führte Klüssenedorf aus. Ein höherer Grundfreibetrag könnte parallel alle Einkommensschichten gleichermaßen entlasten. »Wirklich ungerecht« sei und »fleißige Arbeit« bestrafe indes, dass die Löhne rigoroser besteuert werden als die »allerhöchsten Vermögen und Erbschaften«. Wer von letzteren profitiert, brauche »Entlastungen in dieser Situation gar nicht«. Taktische wolle sich diese Schicht »häufig gemeinmachen mit der arbeitenden Mitte«. Aber: »Die meisten Menschen in Deutschland erben gar nichts.« Und konkret: »Wir fordern eine konsequente Besteuerung von Milliardärserben«, wobei »die allermeisten kleinen und mittleren Unternehmen« mittels Freibetrag von fünf Millionen Euro ausgenommen werden sollen.
»Entlastungen von Spitzenverdienenden sollten vermieden werden«, hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) aus Berlin anlässlich einer Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag der heutigen SPD schon im November 2024 recht gegeben. Angesichts der »großen wirtschafts- und finanzpolitischen Herausforderungen« der BRD, darunter sowohl Aufrüstung als auch Klimaschutz, sollten »Steuerentlastungen auf Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie auf Unternehmen konzentriert werden«. Das sorge für mehr Wachstum sowie Effizienz und obendrein für eine ausgeglichenere Verteilung des gesellschaftlichen Mehrprodukts.
Vor rund einem Monat hat das DIW im Auftrag der Fraktion Die Linke im Bundestag und der Rosa-Luxemburg-Stiftung nachgelegt und die »Verteilungswirkungen einer Wiedererhebung der Vermögensteuer« untersucht. Würde bei den weniger als zwei Prozent aller Erwachsenen ausmachenden Privatpersonen, die »Immobilien-, Unternehmens- und Finanzvermögen sowie Luxusgüter, abzüglich der Verbindlichkeiten«, von mehr als einer Million Euro angehäuft haben, eine gestaffelte Steuer zwischen einem und zwölf Prozent erhoben, könnte der Staat jährlich knapp 100 Milliarden Euro einnehmen. Letztlich wäre das »eine laufende Besteuerung der Kapitalerträge« – vulgo leistungsloser Einkommen –, kommentierte Koautor Stefan Bach auf der Bundespressekonferenz.
Mögen rechte wie linke Sozialdemokraten die Eigentumsfrage zumindest verbal auf die Tagesordnung setzen, hantieren viele von ihnen dennoch mit Begriffen wie »Gerechtigkeit« oder »Mittelschicht« und erschweren damit den analytischen Blick auf die Verhältnisse. Laut der Definition des privaten, sprich kapitalnahen Instituts der deutschen Wirtschaft zählt zur Mittelschicht, wer als Single im Monat über 1.850 Euro bis 5.780 Euro netto verfügt. Auf Anhieb erschließt sich, dass diese begriffliche Klammer der realen Spreizung nicht gerecht wird. Besser träfe sie die marxistische Unterscheidung von Kapital und Arbeit: Mittelständler aller Bundesländer, bekennt euch!
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