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Marokko unterliegt gegen deutsche Medien

Karlsruhe. Das Königreich Marokko ist am Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Versuch gescheitert, gegen Berichterstattung deutscher Medien zur Verwendung der Spionagesoftware »Pegasus« vorzugehen. Einem ausländischen Staat stünden keine äußerungsrechtlichen Abwehransprüche gegen inländische Medien zu, urteilte das höchste deutsche Zivilgericht am Dienstag in Karlsruhe. Der sechste Zivilsenat wies die Revisionen Marokkos zurück und bestätigte damit entsprechende Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg. Die Verfahren gegen Zeit Online und Süddeutsche Zeitung sind damit rechtskräftig abgeschlossen. Beide hatten im Juli 2021 über die Überwachung hochrangiger Politiker, Anwälte und Journalisten mit Hilfe der Software der israelischen IT-Waffenschmiede NSO berichtet. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.02.2026, Seite 4, Inland

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