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Aus: Ausgabe vom 20.02.2026, Seite 5 / Inland
Industriepolitik

Systemrelevantes Herbizid

US-Regierung: Glyphosat angeblich unverzichtbar – deutscher Chemie- und Pharmariese Bayer im Aufwind
Von Gudrun Giese
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Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft den Wirkstoff als »wahrscheinlich krebserregend beim Menschen« ein

Das möglicherweise krebserregende Herbizid Glyphosat wird in den USA gesetzlich als unverzichtbar für die Ernährungssicherheit und für militärische Zwecke erklärt. Das hilft dem Leverkusener Bayer-Konzern bei den anhängigen Klagen potentiell geschädigter US-Bürger.

Am Mittwoch abend unterschrieb der US-amerikanische Präsident Donald Trump eine Verordnung, nach der Glyphosat und der für dessen Produktion nötige Abbau von Phosphor in den »Defense Production Act« (DPA) aufgenommen werden, berichtete das Handelsblatt am Donnerstag unter Bezugnahme auf US-Industriekreise. Das schon lange umstrittene Herbizid spiele eine »entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Vorsprungs der USA«, wurde dort der Präsident zitiert. Auch für die »nationale Sicherheit der Vereinigten Staaten« sei Glyphosat unverzichtbar. Deshalb dürfe die Produktion in den USA nicht verringert oder gar eingestellt werden. Bayer ist der einzige relevante Produzent der Substanz im Land und kann nun über den DPA vom Weißen Haus aus verpflichtet werden, vor allem die nationalen Bestände an Glyphosat zu sichern oder die Herstellung gar auszuweiten. Dafür gibt es weitgehende Unterstützung des Staates.

Der deutsche Chemie- und Pharmariese Bayer könnte damit seine Lage in den seit Jahren dauernden Klageverfahren von möglichen Glyphosatopfern verbessern. Obendrein hat der Konzern gerade erst einen Sammelvergleich geschlossen, der Zahlungen von bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar an die Kläger vorsieht. Bayer hat dabei das Problem durch die 2018 abgeschlossene Übernahme des Monsanto-Konzerns quasi geerbt. Dieser war und ist als Bayer-Tochter Hersteller des Herbizids, das unter dem Namen »Roundup« jahrelang auch auf Privatgrundstücken eingesetzt wurde. Mehrere zehntausend Kläger in den USA werfen dem Unternehmen vor, durch das in dem Mittel enthaltene Glyphosat an Krebs erkrankt zu sein, berichteten am Dienstag verschiedene Medien. Vor den Risiken sei nur unzureichend gewarnt worden.

Ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat den Wirkstoff als »wahrscheinlich krebserregend beim Menschen« eingestuft. Dieser Einschätzung widersprechen die US-Umweltbehörde EPA ebenso wie europäische Einrichtungen und Bayer selbst. Gleichwohl hat das Unternehmen bereits 2023 den Roundup-Verkauf an US-Privatkunden gestoppt, um weitere potentielle Klagen zu vermeiden. Drei Jahre zuvor hatte Bayer bereits etwa zehn Milliarden US-Dollar an Kläger gezahlt. Die noch offenen Fälle möchte der Konzern nun mit dem Vergleich zu Ende bringen. Ein »Schuldeingeständnis« sei damit nicht verbunden, hieß es gleichzeitig. Verbraucher- und Umweltschutzorganisationen protestieren seit langem gegen den Einsatz des Herbizids Glyphosat, des weltweit am meisten verwendeten Inhaltsstoffes in einschlägigen Mitteln. Landwirte dürfen es weiterhin einsetzen, was sie anhaltend tun. Doch neben der möglichen krebserregenden Wirkung beim Menschen ist Glyphosat nach Einschätzung von Umweltschützern hochgefährlich für Böden, Grundwasser und die Artenvielfalt.

Für die Bayer AG ist hingegen nur die aktuelle Entwicklung entscheidend, die ihr Chef Bill Anderson laut Medienberichten als wichtigen Meilenstein bezeichnete. Komme die Vergleichsvereinbarung zustande, über die noch ein Gericht in Saint Louis im US-Bundesstaat Missouri entscheiden muss, und entscheide der Supreme Court im Sinne des Unternehmens, gebe es »einen klaren Weg aus den Unsicherheiten durch die Rechtsstreitigkeiten«, sagte er. Der Oberste Gerichtshof der USA soll in einem Grundsatzurteil klären, ob US-Bundesrecht Vorrang vor bundesstaatlichen Gesetzen hat. Käme das Gericht zu diesem Schluss, hätten etliche Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise keine rechtliche Grundlage mehr. Der geschlossene Vergleich soll Mittel für die Kläger bereitstellen, die nicht unter das für den Sommer erwartete Urteil fallen würden. Schließlich erfährt Bayer nun auch noch erheblichen Rückenwind durch den präsidialen Beschluss, Glyphosat in den »Defense Production Act« aufzunehmen.

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