London wird zurückgepfiffen
Von David Siegmund-Schultze
Es ist eine altbekannte Masche: Die Regierung drückt repressive Maßnahmen durch, obwohl diese juristisch nicht haltbar sind. Im nachhinein sacken Gerichte die Entscheidungen wieder ein, doch dann ist der Schaden schon angerichtet. Das Muster hat sich jetzt in Großbritannien wiederholt: Der Oberste Gerichtshof hat am Freitag entschieden, dass Londons Vorstoß, »Palestine Action« (PA) im Juli vergangenen Jahres als terroristische Vereinigung einzustufen, rechtswidrig war. Doch seit dem Sommer hat die Polizei mehr als 2.500 Unterstützer der Organisation verhaftet und Dutzende Mitglieder inhaftiert – auf der Basis des Antiterrorismusgesetzes, das bis zu 14 Jahre Gefängnis vorsieht.
Mit dem Terroretikett wollte die Regierung in London der Palästina-Bewegung den Wind aus den Segeln nehmen. Die hatte es geschafft, Hunderttausende Demonstranten gegen die Komplizenschaft ihres Staats mit Israels Genozid in Gaza auf die Straße zu bringen. Protestierende wurden eingeschüchtert, die Repression gegen PA-Aktivisten eskalierte. Ihr Vergehen: Sabotageakte in militärischen Einrichtungen und gegen Rüstungskonzerne wie Elbit Systems, die Waffen für Israel produzieren. Dabei verweisen sie auf das illegale Handeln ihrer Regierung: Denn wie Washington oder Berlin bricht London nationales Recht, indem das Land Rüstungsgüter an Tel Aviv liefert, mit denen Israels Armee Massaker an Palästinensern in Gaza verübt oder die völkerrechtswidrige Besatzung der Westbank aufrechterhält.
Das Urteil vom Freitag ist ein wichtiger Erfolg für PA und die Palästina-Bewegung in Großbritannien. Es zeigt: Die britische Justiz fungiert zumindest noch halbwegs als Korrektiv einer autoritären Exekutive, die Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit angreift und das Völkerrecht missachtet. Davon kann man in der BRD nur träumen. Erst am Donnerstag hat das Bundesverfassungsgericht die Klage eines Mannes aus Gaza gegen deutsche Waffenexportgenehmigungen nach Israel abgewiesen. Das macht deutlich: Die juristischen Wege, die Regierung in Berlin für ihre Rechtsbrüche in der BRD zur Verantwortung zu ziehen, bleiben verschlossen.
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