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Aus: Ausgabe vom 11.02.2026, Seite 4 / Inland
US-Wirtschaftskrieg gegen Kuba

Völlige Abschottung

Bundestagsgutachten bestätigt Völkerrechtsbruch durch US-Embargo gegen Kuba
Von Kristian Stemmler
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Selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kritisieren die Blockade der sozialistischen Inselrepublik (Havanna, 6.11.2025)

Gleich am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit verschärfte US-Präsident Donald Trump im Januar 2025 die Sanktionen gegen Kuba, die sein Vorgänger Joseph Biden gelockert hatte. So setzte er Titel III des sogenannten Helms-Burton-Acts von 1995 wieder in Kraft, der die exterritoriale Anwendung des Embargos regelt. In einem Gutachten, das Ulrich Thoden, verteidigungspolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, in Auftrag gegeben hatte und das junge Welt vorliegt, haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags klargestellt, dass diese Bestimmung als völkerrechtswidrig anzusehen ist.

Der Titel III des Helms-Burton-Acts – offizielle Bezeichnung: »Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act« – ist ein zentraler Bestandteil der US-Sanktionen gegen den Inselstaat. Er zielt darauf ab, Investitionen durch Drittstaaten auf Kuba zu verhindern. US-Bürger und Unternehmen, deren Eigentum nach der Kubanischen Revolution 1959 enteignet wurde, können demnach Klage vor US-Bundesgerichten gegen ausländische Unternehmen und Personen einreichen.

Bis 2019 war die Bestimmung alle sechs Monate von den jeweiligen US-Regierungen suspendiert worden, Trump setzte sie 2019 in seiner ersten Amtszeit erstmals wieder in Kraft. Das sorgte für internationale Proteste. Die EU aktivierte ihre bereits 1996 als Reaktion auf den Helms-Burtons-Act erlassene Antiboykottverordnung. Nach Ansicht von Kritikern wird diese allerdings aus falscher Rücksichtnahme gegenüber den USA eher inkonsequent anwendet.

Die Wissenschaftlichen Dienste (WD) haben in ihrem am 30. Januar abgeschlossenen Gutachten die »völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Implikationen« der US-Sanktionen gegen Kuba umfassend untersucht. Mit Blick auf Titel III des Helms-Burton-Acts heißt es in dem 29seitigen Papier, beim Kuba-Embargo handele es sich »fraglos um ein äußerst intensives Sanktionsregime«, da der Inselstaat nicht nur vom US-amerikanischen Markt abgeschnitten werden solle. Durch die US-Sanktionen gegenüber Staaten und Personen, die Wirtschaftsbeziehungen zu Kuba pflegen – sogenannte Sekundärsanktionen – werde vielmehr eine völlige »Abschottung« Kubas vom Weltmarkt beabsichtigt.

Die WD verweisen auf den Kieler Völkerrechtler Andreas von Arnauld, der in dieser Abschottung die Grenze zum »unzulässigen Zwang« überschritten sehe. Er und andere Völkerrechtler bewerteten dies als Verstoß gegen das Interventionsverbot der UN-Charta, das Einmischung in die inneren oder äußeren Angelegenheiten eines anderen Staates untersagt. Das Gutachten betont, das Embargo habe bis heute »erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche und humanitäre Lage in Kuba«. Verwiesen wird auf die erschwerte Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und medizinischen Gütern.

Zweifelhaft sei, heißt es im Papier weiter, »ob die nationalen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten das umfassende Handelsembargo gegen Kuba rechtfertigen können«, wie dies von der US-Regierung behauptet werde. Eine Bedrohung der nationalen Sicherheit der USA durch Kuba werde »in weiten Teilen des Schrifttums als eher fernliegend« bezeichnet. Dafür werde unter anderem die schlechte Wirtschaftslage auf der Insel angeführt.

Der Linke-Politiker Thoden sieht sich durch das Gutachten bestätigt. Gegenüber jW erklärte er am Montag, für seine Partei sei klar, »dass die weitreichenden US-Sanktionen gegen Kuba ein Zwangsinstrument darstellen, um auf der Karibikinsel einen politischen Regime- und Systemchange herbeizuführen«. Mit der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie der USA und nach den Angriffen des US-Militärs gegen Venezuela bedrohe »der US-Imperialismus nun das sozialistische Kuba in lange nicht dagewesener Weise«.

Die Bundesregierung müsse neuen militärischen Interventionen der USA in Lateinamerika präventiv entgegentreten und das Völkerrecht mit Nachdruck verteidigen sowie »die offensichtlichen Völkerrechtsbrüche der USA als solche klar benennen und verurteilen«, forderte Thoden. Auf EU-Ebene müsse sich die Bundesregierung »schon aus Eigeninteresse« für die konsequente Anwendung des Abwehrgesetzes gegen die völkerrechtswidrigen extraterritorialen Sekundärsanktionen aus dem Kuba-Embargo einsetzen.

»Was Kubas Wirtschaft schon seit Jahrzehnten stranguliert, kann sich unter Trumps imperialistischer Expansionspolitik auch schnell gegen die europäischen Volkswirtschaften wenden«, warnte der Linke-Abgeordnete. Seine Partei zeige sich solidarisch mit den Menschen in Kuba, »die selbstbestimmt über die Entwicklung der eigenen Gesellschaft und die wirtschaftliche Ausrichtung des Landes entscheiden wollen«.

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  • Leserbrief von Eva Ruppert aus Bad Homburg (13. Februar 2026 um 11:23 Uhr)
    Jeder, der einmal Kuba besucht hat, ist begeistert von der natürlichen Schönheit der Insel, gleichzeitig von der Freizügigkeit und der Freundlichkeit der Bewohner. Trotz der jahrzehntelangen Blockade durch die US-Regierungen ist es bis heute nicht gelungen, die sozialistischen Errungenschaften, vor allem auf medizinischem Gebiet, lahmzulegen. Aus verschiedenen Ländern, nicht nur Europas, kommen immer wieder Menschen nach Kuba, um sich dort, besonders in der Augenheilkunde, behandeln zu lassen.
    Bei einer kurzen Reise durch die Insel konnte ich feststellen, wie die Bevölkerung bei allen wirtschaftlichen Einschränkungen durch USA-Sanktionen, zu ihrer Regierung steht und stolz ist auf alle wirtschaftlichen und kulturellen Errungenschaften. (Jeden Abend kostenlose Konzerte der einheimischen »Trovatores«!)
    Jetzt hat der US-Präsident die völlige wirtschaftliche Abschottung der Insel vom Weltmarkt verfügt. Nach dem völkerrechtswidrigen Überfall auf Venezuela ist Kuba von allen Öl- und Wirtschaftslieferungen abgeschnitten!
    Das betrifft nicht nur das tägliche Leben der Bevölkerung, sondern die Versperrung des ganzen Weltmarkts. Durch den fälschlichen Titel als »Cuban Liberty and Democratic Act« sollen Investitionen von Drittstaaten auf Kuba verhindert werden.
    Eine solche Maßnahme erinnert an den Versuch der Hitlerfaschisten, die Großstadt, Leningrad, auszuhungern. Das wird auch im sozialistischen Kuba nicht gelingen.
    Während die bundesdeutschen Politiker, die ständig das »Völkerrecht« lauthals beschwören, gegen den Völkerrechtsbruch schweigen, versprechen Russland und China wirtschaftliche Hilfe. Der EU ist wohl noch nicht klar, dass auch sie von solchen Sekundärsanktionen getroffen würde.
    Was ist zu tun? Es gilt, öffentlich Widerstand zu organisieren! Zeigen wir Solidarität durch Proteste auf Straßen und Spenden an Solidaritätsorganisationen wie
    Cuba Si und Karen e.V. Solidarität mit dem tapferen sozialistischen Kuba! Viva Cuba! Viva Il Socialismo!
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Martin M. aus Paris (10. Februar 2026 um 20:55 Uhr)
    Was hilft ein Gutachten, wenn Deutschland und die EU sich auch in der Blockade gegen Kuba den USA unterwerfen?
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Andreas E. aus Schönefeld (10. Februar 2026 um 20:53 Uhr)
    Die USA dürfen machen, was sie wollen – gegen einen souveränen Staat, der Mitglied der UN ist. Nur dass er ein anderes, ein menschliches Ziel für seine Einwohner verfolgt. Staaten, die (angebliche) Aggressoren sind, wie Russland, werden von der internationalen Bühne verbannt. Das sieht man gerade bei den Olympischen Winterspielen in Mailand und Cortina. US-amerikanische Sportler dürfen unter ihrer Flagge auftreten, obwohl die Regierung, die sie repräsentieren, einen furchtbaren Wirtschaftskrieg gegen ein kleines Land am Rand ihrer »Hemisphäre« führt, obwohl dieses Land USA am 03.01. d.J. einen rechtmäßigen Präsidenten eines souveränen Landes einfach entführte oder im Juni letzten Jahres weitab von der eigenen »Einflusssphäre« einfach mal nachts um halb drei ahnungslose Menschen mitten in ihrer Heimat bombardierte. Der Beispiele gibt es noch viel mehr. Doch keines der Länder des sogenannten wertegeleiteten Westens protestiert gegen die USA, fordert Sanktionen oder boykottiert einfach gewisse internationale Sportveranstaltungen wie zum Beispiel die Fußball-WM. Doppelmoral, Doppelzüngigkeit oder auch Janusköpfigkeit sind die Werte der Länder des Westens, die solche Regimes wie in Washington unterstützen. Kuba gehört unser aller Solidarität, den ca. 11 Millionen Einwohnern, die sich seit mehr als 60 Jahren gegen die Angriffslust einer Regierung von ca. 350 Millionen Einwohnern aus dem Norden erfolgreich erwehren.

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