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Aus: Ausgabe vom 11.02.2026, Seite 4 / Inland
US-Wirtschaftskrieg gegen Kuba

Völlige Abschottung

Bundestagsgutachten bestätigt Völkerrechtsbruch durch US-Embargo gegen Kuba
Von Kristian Stemmler
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Selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kritisieren die Blockade der sozialistischen Inselrepublik (Havanna, 6.11.2025)

Gleich am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit verschärfte US-Präsident Donald Trump im Januar 2025 die Sanktionen gegen Kuba, die sein Vorgänger Joseph Biden gelockert hatte. So setzte er Titel III des sogenannten Helms-Burton-Acts von 1995 wieder in Kraft, der die exterritoriale Anwendung des Embargos regelt. In einem Gutachten, das Ulrich Thoden, verteidigungspolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, in Auftrag gegeben hatte und das junge Welt vorliegt, haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags klargestellt, dass diese Bestimmung als völkerrechtswidrig anzusehen ist.

Der Titel III des Helms-Burton-Acts – offizielle Bezeichnung: »Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act« – ist ein zentraler Bestandteil der US-Sanktionen gegen den Inselstaat. Er zielt darauf ab, Investitionen durch Drittstaaten auf Kuba zu verhindern. US-Bürger und Unternehmen, deren Eigentum nach der Kubanischen Revolution 1959 enteignet wurde, können demnach Klage vor US-Bundesgerichten gegen ausländische Unternehmen und Personen einreichen.

Bis 2019 war die Bestimmung alle sechs Monate von den jeweiligen US-Regierungen suspendiert worden, Trump setzte sie 2019 in seiner ersten Amtszeit erstmals wieder in Kraft. Das sorgte für internationale Proteste. Die EU aktivierte ihre bereits 1996 als Reaktion auf den Helms-Burtons-Act erlassene Antiboykottverordnung. Nach Ansicht von Kritikern wird diese allerdings aus falscher Rücksichtnahme gegenüber den USA eher inkonsequent anwendet.

Die Wissenschaftlichen Dienste (WD) haben in ihrem am 30. Januar abgeschlossenen Gutachten die »völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Implikationen« der US-Sanktionen gegen Kuba umfassend untersucht. Mit Blick auf Titel III des Helms-Burton-Acts heißt es in dem 29seitigen Papier, beim Kuba-Embargo handele es sich »fraglos um ein äußerst intensives Sanktionsregime«, da der Inselstaat nicht nur vom US-amerikanischen Markt abgeschnitten werden solle. Durch die US-Sanktionen gegenüber Staaten und Personen, die Wirtschaftsbeziehungen zu Kuba pflegen – sogenannte Sekundärsanktionen – werde vielmehr eine völlige »Abschottung« Kubas vom Weltmarkt beabsichtigt.

Die WD verweisen auf den Kieler Völkerrechtler Andreas von Arnauld, der in dieser Abschottung die Grenze zum »unzulässigen Zwang« überschritten sehe. Er und andere Völkerrechtler bewerteten dies als Verstoß gegen das Interventionsverbot der UN-Charta, das Einmischung in die inneren oder äußeren Angelegenheiten eines anderen Staates untersagt. Das Gutachten betont, das Embargo habe bis heute »erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche und humanitäre Lage in Kuba«. Verwiesen wird auf die erschwerte Versorgung mit Lebensmitteln, Medikamenten und medizinischen Gütern.

Zweifelhaft sei, heißt es im Papier weiter, »ob die nationalen Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten das umfassende Handelsembargo gegen Kuba rechtfertigen können«, wie dies von der US-Regierung behauptet werde. Eine Bedrohung der nationalen Sicherheit der USA durch Kuba werde »in weiten Teilen des Schrifttums als eher fernliegend« bezeichnet. Dafür werde unter anderem die schlechte Wirtschaftslage auf der Insel angeführt.

Der Linke-Politiker Thoden sieht sich durch das Gutachten bestätigt. Gegenüber jW erklärte er am Montag, für seine Partei sei klar, »dass die weitreichenden US-Sanktionen gegen Kuba ein Zwangsinstrument darstellen, um auf der Karibikinsel einen politischen Regime- und Systemchange herbeizuführen«. Mit der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie der USA und nach den Angriffen des US-Militärs gegen Venezuela bedrohe »der US-Imperialismus nun das sozialistische Kuba in lange nicht dagewesener Weise«.

Die Bundesregierung müsse neuen militärischen Interventionen der USA in Lateinamerika präventiv entgegentreten und das Völkerrecht mit Nachdruck verteidigen sowie »die offensichtlichen Völkerrechtsbrüche der USA als solche klar benennen und verurteilen«, forderte Thoden. Auf EU-Ebene müsse sich die Bundesregierung »schon aus Eigeninteresse« für die konsequente Anwendung des Abwehrgesetzes gegen die völkerrechtswidrigen extraterritorialen Sekundärsanktionen aus dem Kuba-Embargo einsetzen.

»Was Kubas Wirtschaft schon seit Jahrzehnten stranguliert, kann sich unter Trumps imperialistischer Expansionspolitik auch schnell gegen die europäischen Volkswirtschaften wenden«, warnte der Linke-Abgeordnete. Seine Partei zeige sich solidarisch mit den Menschen in Kuba, »die selbstbestimmt über die Entwicklung der eigenen Gesellschaft und die wirtschaftliche Ausrichtung des Landes entscheiden wollen«.

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