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Aus: Ausgabe vom 29.01.2026, Seite 5 / Inland
Ausnahmen für Saisonarbeiter

Nicht einmal Mindestlohn

Saisonarbeiter werden systematisch um ihren Lohn betrogen. CDU will diese Praxis offiziell machen
Von Gudrun Giese
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Für die Knochenarbeit auf den Feldern soll weniger als der Mindestlohn gezahlt werden, findet die CDU

Jeden Tag eine neue soziale Grausamkeit, scheint das Motto der CDU zu lauten. Nun sind Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft in den Fokus der Christdemokraten geraten: Ihnen sollte der gesetzliche Mindestlohn gekürzt werden, heißt es in einem Antrag an den CDU-Bundesparteitag. Am Mittwoch berichtete das ARD-Hauptstadtstudio über diesen Vorstoß, der mit kruden Argumenten begründet wurde: So übten Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft keine Vollerwerbstätigkeit aus. Obendrein kämen sie aus Ländern, in denen »ein Stundenlohn unter dem Mindestlohn auch noch deutlich über den dortigen Standards liegt«.

Mit dem Antrag will die CDU den seit langem erhobenen Forderungen vieler Landwirte und des Deutschen Bauernverbandes entgegenkommen, den Mindestlohn für die Saisonkräfte auf achtzig Prozent zu begrenzen. Werde der volle Stundensatz von derzeit 13,90 Euro gezahlt, würden die landwirtschaftlichen Produkte zu teuer. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) und einige Agrarminister der Bundesländer hatten sich aufgeschlossen für die Idee des gesenkten Mindestlohns gezeigt. Doch bereits eine rechtliche Prüfung im Juli des vergangenen Jahres zeigte, dass solche Ausnahmeregelungen nicht möglich sind. Kritik an den Vorschlägen kam damals von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf, der auf das Recht der Menschen hinwies, »mit Erwerbsarbeit einen armutsfesten Lohn zu bekommen«. Saisonarbeitskräfte dürften davon nicht ausgenommen werden.

Im wirklichen Leben sieht es für die um die 250.000 Saisonarbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft ohnehin ganz anders aus, wie Mitarbeiter des gewerkschaftlichen Beratungsnetzwerks »Faire Mobilität« von Betroffenen wissen. »Die häufigsten Beschwerdefälle in der Beratung sind der Abzug von Löhnen«, heißt es auf deren Webseite. Zwar müsse der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden, aber das könne auf der Basis von Akkordlöhnen geschehen. Da es oft keine Arbeitsverträge gebe, die Lohnabrechnungen pauschal für den gesamten Einsatzzeitraum vorlägen und der Lohn erst unmittelbar vor der Abreise ausgezahlt werde, könnten die Beschäftigten nicht nachvollziehen, wie viele Stunden bezahlt wurden. Das Verfahren »führt vielfach zu Lohnbetrug«, so die Beratungsstelle. Zudem würden in manchen Fällen geleistete Überstunden nicht entgolten oder ein Teil des Lohns illegal abgezogen.

Eine »legale Form des Abzugs von Löhnen« seien dabei »Wuchermieten über einen separaten Mietvertrag«. Für zu hohe Mieten würden Saisonarbeiter teilweise in »menschenunwürdigen Unterkünften untergebracht«. Das könnten ehemalige Militärbaracken, Container, umgebaute Ställe oder andere Gebäude in einem sehr schlechten baulichen Zustand sein, die nur mit dem Nötigsten ausgestattet seien. Es fehle teils an genügend Toiletten, Duschen und Kochstellen.

Dafür, dass vor allem Männer und Frauen aus Südosteuropa zwischen März und Oktober auf Landwirtschaftsbetrieben Bäume schneiden, Spargel stechen und andere Feldfrüchte ernten, wird ihnen neben einem Teil des Lohns und einer angemessenen Unterkunft auch ein umfassender Versicherungsschutz verwehrt. So beschränke sich der Krankenversicherungsschutz zumeist auf eine private Gruppenversicherung durch das Landwirtschaftsunternehmen. Damit werde aber die Behandlung chronischer Krankheiten nicht abgedeckt. Zudem entstünden für die temporär Beschäftigten, die zum Teil über Jahrzehnte hinweg Jahr für Jahr auf deutschen Bauernhöfen arbeiteten, erhebliche Lücken im Rentenversicherungsverlauf.

»Die Kolleginnen und Kollegen, die saisonal in der Landwirtschaft tätig sind, verdienen höchste Wertschätzung für ihre Arbeit«, sagte Harald Schaum, stellvertretender Vorsitzender der IG Bauen, Agrar, Umwelt in einem Bericht von Faire Mobilität, dem Beratungsnetzwerk des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Diese Wertschätzung sollte sich nicht nur »in einer angemessenen Vergütung ausdrücken, sondern auch in fairen Arbeitszeiten und guten Unterkünften, im Zugang zu Renten- und Krankenversicherung sowie in der Möglichkeit zur Mitbestimmung am Arbeitsplatz«.

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