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Aus: Ausgabe vom 06.01.2026, Seite 5 / Inland
Interessenvertretung des Kapitals

Betreuungsschlüssel zehn zu eins

Erhebung: Pro Mitglied des Finanzausschusses im Bundestag zehn Finanzlobbyisten. Versicherer so stark vertreten wie keine andere Branche
Von Gudrun Giese
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Das Gehör der Mächtigen muss man sich leisten können (Frankfurt am Main, 22.4.2024)

Spannende Lektüre: Das Lobbyregister, das seit 2022 ausweist, wer im Bundestag und in der Bundesregierung finanziell gut gerüstet Einfluss auf Entscheidungen nimmt. Der Verein »Bürgerbewegung Finanzwende« untersucht jährlich die spezielle Rolle der Finanzlobby. Ergebnis der diesjährigen Analyse: Finanzunternehmen sind mit deutlich mehr Lobbyisten vertreten als jede andere Branche.

»Niemand gibt über alle Branchen hinweg mehr Geld für die Beeinflussung der Politik aus als der GDV«, so die Studienautorin Pia Eberhardt. GDV steht für den »Gesamtverband der Versicherer«, der pro Jahr mehr als 15 Millionen Euro in die Beeinflussung von Politikern steckt. Zum Vergleich wird das Lobbybudget des Verbands der Automobilindustrie angegeben, der als besonders einflussreich gilt, mit 9,9 Millionen Euro allerdings deutlich hinter den Aufwendungen des GDV zurückbleibt.

Neben dem GDV gehören Banken, die Fondsbranche, Finanzdienstleister und deren Spitzenorganisationen zur Finanzlobby. Nicht dazu zählen laut »Finanzwende«-Verein gesetzliche Krankenkassen. Einfluss auf die Politik nehmen hingegen auch Lobbyagenturen, Kanzleien und große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die für die Finanzlobby arbeiten. Insgesamt finden sich im seit vier Jahren existierenden Lobbyregister mehr als 6.200 Unternehmen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen und andere, die an der Interessendurchsetzung der Branche beteiligt sind.

»Die massiven finanziellen und personellen Ressourcen der Finanzlobby machen sie zu einem mächtigen Player gegenüber der Politik«, heißt es in der Analyse. Beim Verhältnis Finanzlobby versus Zivilgesellschaft zeigten die Daten im Lobbyregister ein krasses Missverhältnis: Im Verlauf der Debatte um die Restschuldversicherungen hätten drei zivilgesellschaftlichen Organisationen, »die den bestehenden Verbraucherschutz bei den Policen erhalten wollten, 25 Banken, Versicherer und Co.« gegenübergestanden, die ihn abschaffen wollten. Immerhin blieb in diesem konkreten Fall David Goliath überlegen: Bundestag und Bundesregierung hätten den Verbraucherschutz bei der Restschuldversicherung »trotz der Lobbyoffensive der Finanzbranche noch nicht aufgeweicht«. Offen nur, wie lange es bei dieser Haltung bleiben wird. Beim lange kontrovers diskutierten Schutzinstrument der EU-weiten Lieferkettenrichtlinie setzte sich zwischenzeitlich die Finanzlobby durch; Schutzstandards für Mensch und Umwelt seien dadurch »dramatisch demontiert« worden, so die Studienautoren. Insgesamt kämen auf jedes der 42 Mitglieder des Finanzausschusses im Bundestag mehr als zehn Lobbyisten der Finanzindustrie.

Das Lobbyregister helfe immerhin, die zuvor der Öffentlichkeit verborgenen Aktivitäten der Interessengruppen sichtbar zu machen. Wer die Argumente der Finanzlobby kenne, könne sich mit ihnen auseinandersetzen und sie entkräften, so das »Finanzwende«-Bündnis. Zudem funktioniere das Register wie ein Frühwarnsystem: Würden Anliegen, die im Fokus der Lobbyisten des Kapitals stehen, rechtzeitig bekannt, könnte verdeckte Einflussnahme erschwert werden. Bestenfalls trage das Lobbyregister dazu bei, »einer einseitigen Vereinnahmung der Politik durch einflussreiche und besonders finanzstarke Interessenvertretungen vorzubeugen«, wird im Bericht die zuständige Stelle im Bundestag zitiert. Was allerdings arg zweckoptimistisch sein dürfte, denn allein durch Transparenz, so Eberhardt, würden »natürlich nicht die Ungleichgewichte in der Interessenvertretung beseitigt«.

Besser könnte das Lobbyregister werden, indem »das Bußgeld für Verletzungen der Registrierpflicht auf ein Niveau angehoben wird, das wirklich abschreckt«. Zudem sollten Lobbytermine von Ministern und der Leitungsebene der Bundesministerien veröffentlichungspflichtig werden, um mit den EU-Institutionen gleichzuziehen, die bereits eine Offenlegungspflicht für Lobbytreffen kennen. Solche Informationen wären ein wichtiges Korrektiv gegen die unausgewogene Beteiligung bestimmter Interessengruppen. Macht und Einfluss hätte die Finanzlobby auch dann noch immer überreichlich.

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