EuGH: Frontex haftet für Grundrechtsverletzung
Luxemburg. Die EU-Grenzagentur Frontex haftet einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge für Grundrechtsverletzungen bei Abschiebungen. Frontex sei nach dem EU-Recht verpflichtet, bei sogenannten Rückkehraktionen Grundrechte Asylsuchender zu schützen, so das Gericht am Donnerstag in Luxemburg. Dazu gehöre auch, zu prüfen, ob für alle Betroffenen solcher Aktionen Rückkehrentscheidungen vorliegen. Nun muss das Gericht der EU – eine Instanz unter dem EuGH – die Schadenersatzklage einer Familie syrischer Kurden noch einmal prüfen. Sie waren trotz Asylersuchens nach ihrer Flucht auf eine griechische Insel im Rahmen einer von Frontex koordinierten Abschiebung in die Türkei geflogen worden.
Zugleich einigten sich Unterhändler der 27 EU-Länder und des EU-Parlaments auf ein neues Gesetz, mit dem das Asylrecht drastisch eingeschränkt wird. Es sieht vor, dass Asylanträge von Menschen abgelehnt werden können, wenn sie Asyl in einem als »sicher« eingestuften Drittland bekommen oder Aussicht darauf haben. (dpa/AFP/jW)
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