»Bauturbo« schlägt Umweltschutz
Von Luca von Ludwig
Es steht schlecht um die Infrastruktur im Lande. Der ein oder andere regelmäßige Zugfahrgast ahnte es bereits. Auch die Regierungskoalition aus Union und SPD sorgt sich um die notwendigen Anlagen für den Transport von Personen, Gütern, Energie und Daten, weil schlecht funktionierende oder überlastete Verkehrswege dem Profitstreben des hiesigen Kapitals im Wege stehen. Seit einiger Zeit wird vom »Bauturbo« gesprochen. Am Donnerstag wurden diesbezügliche Einigungen aus dem Koalitionsausschuss bekannt, der am Mittwoch abend zusammenkam.
Demnach einigten sich die Regierungsparteien vor allem darauf, infrastrukturelle Projekte – vom Straßenbau über die Wasserwegeinstandhaltung bis zur Elektrifizierung des Schienennetzes – pauschal mit dem Status des »überragenden öffentlichen Interesses« zu versehen. Auch der Neubau von Autobahnen soll hierunter fallen. Dadurch sollen die Vorhaben schneller umgesetzt werden können. Von einem »wirklichen Qualitätssprung« sprach Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), und auch Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) bezeichnete die Pläne als »maßgebliche Weichen«, die »für das Land« gestellt worden seien.
Das Konzept des »überragenden öffentlichen Interesses« wird selbst vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages als »unbestimmter Rechtsbegriff« angesehen. Er tauchte in Verbindung mit dem sogenannten Netzausbaubeschleunigungsgesetz auf und sollte sicherstellen, dass der Ausbau von Stromleitungen nicht durch lästige Einwände Dritter, insbesondere von Umweltverbänden, die auf die Einhaltung naturschutzrechtlicher Standards pochen, verzögert werden würde. Die Möglichkeit zur Deklarierung aller Infrastrukturprojekte als von solchem »überragenden öffentlichen Interesse« soll in der kommenden Woche als Entwurf für ein »Infrastrukturzukunftsgesetz« im Kabinett auf den Weg gebracht werden.
Anders gesagt gibt sich die Regierung also die Möglichkeit, sich bei sämtlichen Bauprojekten weitgehend gegen Einwände Dritter – nicht unbedingt nur im Bereich Umweltschutz – immun zu machen. Überhaupt soll es dem Verbandsklagerecht, mit dem insbesondere Naturschutzverbände gegen Großprojekte wie Autobahnneubauten vorgehen können, an den Kragen gehen, beschloss der Koalitionsausschuss. »Jede Maus und jeder Lurch führt dazu, dass wir jahrelange Verzögerungen haben«, rumpelte der CSU-Vorsitzende Markus Söder. »Irgendwelche NGOs von ganz woanders her« könnten nach den Plänen der Regierungsparteien in Zukunft Projekte nicht mehr aufhalten.
So sehen die Pläne vor, dass Umweltverbände Einwände nur noch vorbringen können, wenn sie bereits am Verwaltungsverfahren der Planung beteiligt gewesen sind. Die Elektrifizierung von Bahnstrecken bei Abschnitten unter 60 Kilometern soll ganz von Umweltverträglichkeitsprüfungen ausgenommen sein. Die aufschiebende Wirkung von Klagen soll ebenfalls entfallen, zudem sollen mehr Möglichkeiten für Ausgleichsmaßnahmen, die teilweise in schlichten Geldzahlungen bestehen können, geschaffen werden. Die entsprechende Gesetzesänderung soll im Februar dem Bundestag vorgelegt werden.
»Unter dem Deckmantel Beschleunigung plant die Koalition nichts anderes als einen Generalangriff auf die Natur«, kommentierte Olaf Bandt, Vorsitzender beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Pläne der Koalition. »Die Einschnitte durch dieses sogenannte Zukunftsgesetz sind gewaltig und werden gravierende Veränderungen im Naturschutz auslösen.« Eine schnelle Umsetzung von Infrastrukturprojekten sei zu begrüßen, jedoch müsse »eine klare Priorisierung einer überschaubaren Zahl von volkswirtschaftlich sinnvollen Projekten« erfolgen. Die Regierung ducke sich vor solchen Entscheidungen mit der »inflationären« Nutzung des Begriffes des öffentlichen Interesses jedoch weg.
Jubel kam hingegen von Kapitalseite: Holger Lösch vom Bundesverband der Industrie (BDI) lobte die Stärkung der »Wettbewerbsfähigkeit« und wünschte sich als Extrawurst, dass die neuen Regelungen gleich auch für den Bau von Industrieanlagen gelten mögen.
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