04.12.2025
Bundessozialgericht zu Hartz IV
Urteil stützt Regierungspläne
Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Hartz IV: Die Arbeitslosengeld-II-Sätze waren trotz starker Teuerung im Jahr 2022 ausreichend
Von Gudrun Giese
Gut, wenn die Gerichte im Sinne der Regierenden entscheiden – zumindest für die derzeitige Bundesregierung. Denn das Bundessozialgericht (BSG) hat nun in drei Revisionsverfahren entschieden, dass monatliche 449 Euro Arbeitslosengeld II im Jahr 2022 ausreichend gewesen seien, um den Lebensunterhalt zu decken. Kläger in Baden-Württemberg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen hatten versucht, auf dem gerichtlichen Instanzenweg eine Nachzahlung zur damals geltenden Grund...
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